Guten Tag zusammen,
weiss jemand, wie es mit der Abgrenzung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit aussieht? Folgendes rein fiktives Szenario:
Hans und Klaus betreiben zusammen eine GbR, die IT-Dienstleistungen anbietet. Dabei machen sie 75% ihrer Umsätze mit Programmierung, den Rest mit dem gewinnbringenden Vermieten von Servern und anderen gewerblichen Tätigkeiten. Welche Modelle erlauben es nun, dass Hans und Klaus weiterhin als GbR (oder anderem Zusammenschluss, der ein einheitliches Auftreten erlaubt) firmieren, aber dennoch ihre freiberuflichen Programmiertätigkeiten getrennt vom Rest abrechnen können.
Folgender Fall ist ja z.B. denkbar: Ein Kunde gibt eine Programmierung in Auftrag und mietet gleichzeitig einen Server. Aus Abgrenzungsgründen müssten jetzt Hans und Klaus jeweils eine Rechnung über Programmiertätigkeiten schreiben und die GbR eine Rechnung über Serververmietung. Das ist erstens natürlich unnötiger Aufwand und zweitens dem Kunden gegenüber auch nicht unbedingt serviceorientiert…
Besteht die Möglichkeit, dass Hans und Klaus ihre Tätigkeiten der GbR in Rechnung stellen und diese eine Gesamtrechnung an den Kunden stellt oder muss dazu eine zweite - rein freiberuflich handelnde - GbR gegründet werden?
Eine gemeinsame Veranlagung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit liegt in so einem Fall ja wohl kaum vor, auch wenn man nicht abstreiten kann, dass die Tätigkeitsbereiche miteinander zu tun haben, sind sie ja dennoch nicht untrennbar voneinander.
Welche anderen Modelle sind möglich, um sowohl freiberuflich, als auch gewerblich arbeiten zu können?
Gruss,
Peter
PS: Ich weiss, das die Anerkennung von Programmierung als Katalogberuf umstritten und eine Einzelfallentscheidung ist. Nehmen wir jedoch mal an, die Freiberuflichkeit wäre in diesem Fall vom FA zugestanden worden.