Abgrenzung nachbarn

Guten Tag,
ich und meine Frau haben vor ca. einem Jahr ein schönes Häusschen mit Doppelgarage gekauft.
Nun ist die Farge die nachbarn neben uns haben leider nicht so eine große auffahrt, also wenn ihr auto drauf steht müssen die Kinder von ihnen immer über unseren vorplatz.
Jetzt haben meine Frau und ich überlegt ob wir dort an der grenze ein Kleines Mäuerschen aufstellen .
Die Frage ist dürfen wir das?
Es soll nicht spizig klingen doch, unsere Fahrzeuge stehen auch oft auf dem Vorplatz.
Passiert ist noch nichts aber man muss sein glück ja nicht herrausvordern.
Ich hoffe sie können mir die frage beantworten, ob das in ordnung wäre und was wir zu beachten haben.
ich danke ihnen schonmal im vorraus.

Hallo,
sorry, war unterwegs,

Ja das geht, auch ohne Vorankündigung, welche sich aber wegen den persönlcihen Verhältnissen durchaus empfielt.
Höhe der Mauer: vgl Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Meist bis 130 cm Höhe antragsfrei.

Die Grenze ist natürlich auf der eigenen Seite einzuhalten. Also bekommt der Nachbar eine - für dessen Bedürfnisse ja ebenfalls „einfriedende“ Mauer - ohne Flächenverlust und noch kostenlos.
Das ist der faktische Nachteil dessen, der zuerst die Grenzmauer errichtet.

Rat erteilt weiter rechtlich: 0621 122 5583 - Mandat aber kostenpflichtig.

mfG
wohlgemuth