Abgrenzung Steuerberatung, Rechtsberatung und Unte

Hallo,

als Unternehmensberater bewegt man sich doch auf einem schmalen Grad zwischen Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmensberatung um nicht mit dem RBerG/ StBerG in Konflikt zu kommen.
Bei vielen Sachen betreffs einer Beratung zum Unternehmen kommt man doch nicht drum herum auch Rechtsauskünfte oder eine Art Steuerberatung anzubieten.
Wie kann man es verhindern ohne entsprechende Ausbildung (Jurist oder Steuerberater) sich im „illegalen“ Bereich zu bewegen?

Vielen Dank für die Antworten,

Robert

hi,

versuche dich doch mal bei deinen „berufskollegen“, der bund deutscher unternehmensberater e.v. bietet sicherlich auf seiner website umfassende infos ( http://www.bdu.de/ ) vielleicht kontaktierst du diese mal um ein gespräch zu machen. im weiteren führt für den umfassend arbeitenden unternehmensberater kein weg vorbei am steuerberatertitel bzw. um eine kooperation mit StB oder RA.

mfg vom

showbee

Hallo Robert,

das ist tatsächlich sehr dünnes Eis, auf dem Du Dich nach geltendem Recht bewegst. Insoweit ist sicherlich angebracht, mit einem Steuerberaterbüro bzw. einer Rechtsanwaltskanzlei zu kooperieren. Dies hätte auch entsprechende Vorteile bei der Haftung (Ich weiß nicht, wie hoch Deine Vermögensschadenshaftpflicht ist, da sie bei Unternehmensberatern - anders als bei Rechtsanwälten und Steuerberatern - gesetzlich nicht vorgeschrieben ist).

Das Rechtsberatungsgesetz verbietet Dir aber nur die konkrete Einzelfallberatung nicht die allgemeine Information über rechtliche oder steuerliche Gegebenheiten. Insoweit ist es unschädlich, etwa auf die Vorteile eines Rechtsformwechsels für GmbHs (nur Beispiel) hinzuweisen und etwa allgemeine Mustertexte für Umwandlungsbeschlüsse zu beschaffen, das Umarbeiten auf den konkreten Einzelfall der X-GmbH ist dagegen rechtswidrig. Also ein relativ weites Feld des legalen Advising…

Andererseits wird es das Rechtsberatungsgesetz, dass Dir die Rechtsberatung im konkreten Fall verbietet, auch nicht mehr lange geben. Die EU hat die Zugangsbeschränkungen zum Rechts- und Steuerberatungsmarkt in der Bundesrepublik bereits seit langem beanstandet und die Bundesregierung zur Verbesserung des Gesetzes aufgefordert. Nun versucht man in Deutschland aber statt einer Liberalisierung das Konservieren des Status Quo. Dies wird die EU aber nicht akzeptieren und das Gesetz per Dekret aus Brüssel wohl spätestens Mitte 2005 aufheben. Dann gibt es das Problem mit diesem Gesetz nicht mehr, wohl aber noch das Haftungsrisiko.

Gruß

Josef Mengeler

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