Abgrenzung Steuerberatung, Rechtsberatung und Unte

Hallo,

als Unternehmensberater bewegt man sich doch auf einem schmalen Grad zwischen Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmensberatung um nicht mit dem RBerG/ StBerG in Konflikt zu kommen.
Bei vielen Sachen betreffs einer Beratung zum Unternehmen kommt man doch nicht drum herum auch Rechtsauskünfte oder eine Art Steuerberatung anzubieten.
Wie kann man es verhindern ohne entsprechende Ausbildung (Jurist oder Steuerberater) sich im „illegalen“ Bereich zu bewegen?

Vielen Dank für die Antworten,

Robert

Hi Robert,

weise in JEDEM Fall immer wieder ausdrücklich darauf hin, dass Du keine Beratung in Rechts- oder Steuerfragen durchführst. Dass im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Beratung Steuer- und Rechtsfragen nicht völlig ausgeklammert werden (können), dürfte einleuchten - Du kannst es aber „strategische Beratung unter Berücksichtigung steuerlicher und rechtlicher Aspekte“ nennen und bist damit m. E. aus dem Schneider.