Abgrenzung von Nebenkosten

Liebe Wissende,

wie wäre folgender fiktiver Fall zu bewerten?

In einem 2-Parteien-Mietshaus wird im Frühjahr das Schloß der Haustür erneuert. Nun findet zum 30.6. ein Mietswechsel einer Partei statt. Dann müsste der erste Mieter nach meinem Verständnis 50% seines Anteils der Reperaturkosten zahlen (also 25%). Muß der Nachmieter ebenso 50% des Anteils (also 25%) zahlen, auch wenn die Reperatur gar nicht in seine Mietzeit gefallen ist?

Dank und Gruß,

fshbb

Liebe Wissende,

wie wäre folgender fiktiver Fall zu bewerten?

In einem 2-Parteien-Mietshaus wird im Frühjahr das Schloß der
Haustür erneuert. Nun findet zum 30.6. ein Mietswechsel einer
Partei statt. Dann müsste der erste Mieter nach meinem
Verständnis 50% seines Anteils der Reperaturkosten zahlen
(also 25%). Muß der Nachmieter ebenso 50% des Anteils (also
25%) zahlen, auch wenn die Reperatur gar nicht in seine
Mietzeit gefallen ist?

Moin,
wieso sollte an einem Mangel im allgemein zugänglichen Bereich des Hauses irgendjemand außer dem VM irgendetwas bezahlen?
Und sollte hier wirklich die Kleinreparaturklausel gelten, wieso sollte ein neuer Mieter hier etwas dazugeben. Er hat schließlich gemietet mit funktionsfähigem Schloss und das ehemals defekte Schloß niemals auch nur berührt.

mfG
Hi