Abgrenzung zum Jahreswechsel

Liebe Experten,

ich habe einige Fragen, die mir etwas Kopfzerbrechen bereiten.

Steuerberater-Rechnungen mit Re.-Datum 07.01.2004 - jedoch für das Jahr 2003 - wie verbuche ich die?
Ich habe nur gesehen, dass eine Buchhalterin die Rechnung in 2004 auf Konto 3300 (SKR04) gebucht hat, verstehe aber die Logik nicht.

Das gleiche gilt für Leasingraten. Sie betreffen den Dezember, wurden im Januar eingezogen. Ich wäre soooo dankbar für einen Kontierungs-Hinweis SKR03.

Lohnsteuer für Dezember - im Januar eingezogen - wird doch auf 1741 gebucht, oder?

Und der Zuschuss vom Arbeitsamt für einen Arbeitnehmer? Ich finde dafür kein passendes Konto…

Bitte, bitte um Hilfe!!

Liebe Grüsse
Nicole

Liebe Experten,

ich habe einige Fragen, die mir etwas Kopfzerbrechen bereiten.

Steuerberater-Rechnungen mit Re.-Datum 07.01.2004 - jedoch für
das Jahr 2003 - wie verbuche ich die?

im jahr 2003 als aufwand - rechts- und beratungskosten/ abschluss- und prüfungskosten an sonstige verbindlichkeiten (VoSt wird erst in 04 fällig)

im jahr 2004 nur zahlung - sonst. verb. an bank

Ich habe nur gesehen, dass eine Buchhalterin die Rechnung in
2004 auf Konto 3300 (SKR04) gebucht hat, verstehe aber die
Logik nicht.

Das gleiche gilt für Leasingraten. Sie betreffen den Dezember,
wurden im Januar eingezogen. Ich wäre soooo dankbar für einen
Kontierungs-Hinweis SKR03.

  • s.o. - VoSt jedoch in 2003 fällig

Lohnsteuer für Dezember - im Januar eingezogen - wird doch auf
1741 gebucht, oder?

  • wenn die gegenbuchung: aufwand lohnsteuer/lohn an 1741 im dezember gemacht wurde - ja

Und der Zuschuss vom Arbeitsamt für einen Arbeitnehmer? Ich
finde dafür kein passendes Konto…

  • selbst anlegen… kostenkonto wird dann im haben bebucht - keine verrechnung mit aufwandskonto…

Bitte, bitte um Hilfe!!

Liebe Grüsse
Nicole

gruß inder

Hi!

Steuerberater-Rechnungen mit Re.-Datum 07.01.2004 - jedoch für
das Jahr 2003 - wie verbuche ich die?
Ich habe nur gesehen, dass eine Buchhalterin die Rechnung in
2004 auf Konto 3300 (SKR04) gebucht hat, verstehe aber die
Logik nicht.

Welche Gewinnermittlungsart wird vorliegend gebucht? Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung finde ich diese Buchung vollkommen korrekt. Bei einer Bilanz wäre diese Buchung falsch!

Das gleiche gilt für Leasingraten. Sie betreffen den Dezember,
wurden im Januar eingezogen. Ich wäre soooo dankbar für einen
Kontierungs-Hinweis SKR03.

Was wurde geleast?
Pkw-Leasing (wenn nicht als Anlagevermögen behandelt) #4560
Andere Gegenstände:
Kaufleasing: #4815
Mietleasing: #4810 oder besser #4965

Wieder nach der jeweiligen Gewinnermittlungsart abgrenzen. Entweder Zahlung oder Entstehung.

Lohnsteuer für Dezember - im Januar eingezogen - wird doch auf
1741 gebucht, oder?

Wieder nach der Gewinnermittlungsart abzugrenzen. Und meist auch nur dann, wenn vorher die Bruttolohnverbuchung durchgeführt wurde. Gute Buchhaltungsprogramme sind aber auch so in der Lage, bei einer EÜR die Einstellung auf die Debitoren und Kreditoren ausser Acht zu lassen und erst bei Zahlung eine entsprechende Aufwandsbuchung automatisch vorzunehmen.

Und der Zuschuss vom Arbeitsamt für einen Arbeitnehmer? Ich
finde dafür kein passendes Konto…

Bei den außerordentlichen Erträgen ist ein Konto einzuichten. Oft wird sogar direkt auf #2700 gebucht. Besser aber wäre wohl #2702 oder 2705. Es sollte wegen des Prinzips der Kontenwahrheit/-klarheit direkt mit „Lohnkostenzuschüsse“ bezeichnet sein.

BARUL76

erweiterung

im jahr 2003 als aufwand - rechts- und beratungskosten/
abschluss- und prüfungskosten an sonstige verbindlichkeiten
(VoSt wird erst in 04 fällig)

hi,

zur klarheit des vorsteuerabzuges: in 2003 wird gebucht:

#4… aufwand
#1548 vorsteuer folgejahr an #17… verbindlichkeiten

in 2004 trägst du dann als EB-werte vor:

aktivkonto #1548
passivkonto #17

bei rechnungsvorlage:

umbuchung des betrages von #1548 auf #1575

bei zahlung sh. vorherige ausführung von inder.

mfg vom

showbee

p.s. die buchung mit #1548 ist erforderlich, da du a) die vorsteuerkonten ja in die umsatzsteuerverprobung einfliessen lassen willst, und b) die verbindlichkeit natuerlich mit dem bruttobetrag = rückzahlungsbetrag passivieren musst. habe schon verzweifelte buchhalter gesehen, die die verb. netto buchen , weil sie den „trick“ mit #1548 nicht bringen!!!