abgenommen jemand hat einen nebenjob mit gültigem arbeitsvertrag, arbeitet dort deißig stunden lang und kündigt fristgerecht.
er hat seine vertragspflichten also erfüllt und die des anderen wäre demnach die entsprechende entlohnung.
weil der arbeitgeber sich weigert den lohn zu zahlen, schickt die person dummerweise den ORIGINAL-VERTRAG plus anschreiben an den arbeitgeber, um seine vergangene tätigkeit dort zu „beweisen“.
nach mehrfacher rücksprachen sagt der arbeitgeber schließlich
„ohne vertrag gibt es auch kein geld“.
welche gesetzestexte gibt es, die die person dem arbeitgeber vorlegen kann???
anke138
Hi! (=Gruß)
nach mehrfacher rücksprachen sagt der arbeitgeber schließlich
„ohne vertrag gibt es auch kein geld“.
welche gesetzestexte gibt es, die die person dem arbeitgeber
vorlegen kann???
Eigentlich keine!
Zu Fragen der Form gibt der Gesetzgeber im BGB keine Vorgaben, das heißt: Es gilt Formfreiheit.
Ein Arbeitsvertrag (eigentlich jeder Vertrag) kann in drei verschiedenen Formen abgeschlossen werden.
1.Schriftlich
2.Mündliche Form
3.Konkludentes Handeln
Allerdings sind befristete Verträge grundsätzlich schriftlich zu fixieren…
Das Problem hier wird die Beweisbarkeit sein! Kann jemand bezeugen, dass dort gearbeitet wurde?
Liebe Grüße (=Abschied)
Guido
Hallo anke138
Das klingt ja top secret… 
Gibt es gar keine Arbeitskollegen oder Kunden, die beweisen könnten, daß Du dort gearbeitet hast?
Gruß,
LeoLo