Angenommen eine Schulklasse besucht einen Freizeitpark. In einr Riesenwasserrutsche reißt ein Kind die Arme hoch und schlägt der Nebensitzerin die Brille von der Nase, die fällt in Wasser. Ein befragter Angestellter würde sagen, dass diese Brille nicht wieder auftaucht.
Hi,
Abhandenkommen…lassen wir das
Ist anzunehmen, dass die Brille beim Runterschlagen schon Schaden genommen hat? Könnte evtl. sein.
Fiel die Brille in die Rinne, in der sich die Fahrzeuge bewegen, gerät sie zwischen die Gleit- und Führungsrollen. Dann kann wohl ein Totalschaden angenommen werden.
Fiel die Brille ins „grosse Becken“, dann käme aus meiner Sicht lediglich Kulanz in Betracht.
Gruß Keki
wenn man annimmt, dass die Brille vernichtet ist, dann klarer Fall.
Nur nebenbei:
Schon einmal daran gedacht, dass eine Brille ein Hilfsmittel ist und während einer Schulveranstaltung abhanden gekommen ist. Dann ist es ein Arbeitsunfall/Schulunfall nach § 8 Abs. 3 SGB VII, so dass die Unfallkasse Naturalersatz leistet. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html