Hallo,
wenn man das Gefühl hat (von z.B. dem Nachbarn) mit technischem Grät abgehört zu werden. Wie kann man soetwas überprüfen, ohne in die Wohnung des Nachbarns zu müssen?
Vielen Dank,
Victoria
Hallo,
wenn man das Gefühl hat (von z.B. dem Nachbarn) mit technischem Grät abgehört zu werden. Wie kann man soetwas überprüfen, ohne in die Wohnung des Nachbarns zu müssen?
Vielen Dank,
Victoria
Hallo,
wenn man das Gefühl hat (von z.B. dem Nachbarn) mit
technischem Grät abgehört zu werden. Wie kann man soetwas
überprüfen, ohne in die Wohnung des Nachbarns zu müssen?
Spiel Theater und stell ihm eine Falle.
Z.B.
Inszeniere eine Unterhaltung in dem Du Dich in der von Dir vermuteten Räumlichkeit mit jemandem über den betreffenden Nachbarn unterhältst.
So könntest Du z.b. die Aussage machen sein Auto habe ne Delle,Kratzer in der Tür.
Mit ein bisschen Glück kannst Du ihn beobachten wie er sein Fahrzeug untersucht und Du hast Die Antwort ohne Technischen Aufwand.
Wenn Du dann diese Gewissheit hast, würde ich mit einem Anwalt das weitere vorgehen besprechen da Du eine Straftat des Nachbarn beweisen musst.
Gruß
Markus
Hallo,
es gibt Möglichkeiten und Gerätschaften dies fest zu stellen.
Jedoch hat die mehr die BW, der BND oder Hobbybastler.
Vielleciht kennste ja einen guten Telekommikationstechniker mit Bastelwut.
Wie kommst du den überhaupt drauf abgehört zu werden?
Und wenn, wär es nicht egal?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
es gibt Möglichkeiten und Gerätschaften dies fest zu stellen.
Jedoch hat die mehr die BW, der BND oder Hobbybastler.
Bitte keine Verschwörungstheorien. Eine ‚Abhöranlage‘ kann schon aus einem Stethoskop oder einem Mikrofon mit Verstärker bestehen. Beides ist nicht nachweisbar, ohne dass man die Nachbarwohnung durchsucht. Und bei beidem ist auch der Besitz nicht strafbar.
Und wenn, wär es nicht egal?
Mich würde es auch stören. Eine Nachfrage im Rechtsbrett könnte Klarheit bringen, ob es nicht sogar strafbar wäre (was ich vermute, aber ianal).
Gruß
loderunner
Hallo,
wenn man das Gefühl hat (von z.B. dem Nachbarn) mit
technischem Grät abgehört zu werden. Wie kann man soetwas
überprüfen, ohne in die Wohnung des Nachbarns zu müssen?
Hallo Victoria,
solange er nur „passive“ Geräte einsetzt wie hochempfindliche Mikrophone und Verstärker, lässt sich das technisch überhaupt nicht nachweisen, und selbst wenn du ihm etwa schöne Augen machst und seine Wohnung dabei inspizierst, würde das nichts nützen wegen mangelnder Strafbarkeit. Das ist sozusagen Lauschen an Türen oder Wänden mit zusätzlicher technischer Unterstützung. Wenn du an der Wohnungstür eines Nachbarn lauscht und er erwischt dich, ist das (hoffentlich) sehr peinlich, aber ohne juristische Folgen.
Strafbar wird so etwas meistens nur indirekt: wenn man etwa das Funktelefon eines Nachbarn mit einem Spezialempfänger abhört, so ist der Betrieb eines solchen Empfängers strafbar, und auch das Telefongespräch als solches ist gesetzlich besonders geschützt. Das gilt sogar für den BND, aber der weiss das nicht.
Gruss Reinhard
Huhu,
verstärker und jeden Lautsprecher kannst du natürlich nachweisen.
Hat wenig mit verschwärung zu tun.
Du kannst den Raumschall und den Infrarot in einen Raum sehen / hören.
Jetzt siehst du was er macht und evtl. was er hört oder Geräusche von sich gibt. Doof ist es wenn pumpernde warme Wasserleitungen durch die Wand gehen. Dafür gibt es dann Geräte mit Röntgenstrahlen oder in Kombination. Diese werden auch gerne unter der Hand im Sanitär und ELektrobreich zur Fehlersuche eingesetzt. Ein Kolege konnte is sich damals nicht nehmen mal durch zu rennen, sieht dann sehr Lustig aus wenn ein Skelett rum springt.
Grüsse