Abhörverbot/W-Lan/'leicht' absurd :-)

Natürlich hat der Richter Recht gesprochen, ist mir auch völlig
klar.
Nur sieht es für mich so aus, als ob da der am ehesten passende
Paragraf verwendet wurde und dann auch noch extrem komisch ausgelegt
wurde. Im Sinne von: Ich will das es strafbar ist, also leg ich eine
Begründung zurecht.
Ich sag damit ja garnicht dass es gegen den „gesunden Menschenverstand“
verstößt die unberechtigte WLannutzung zu bestrafen, sondern eher
die Begründung „etwas“ komisch ist.
Hängt halt insofern mit meiner Frage zusammen, da das Aufzeichnen
des Traffics dann wohl i.o. geht.

Gruss

Merkst du was?
Ich nehme mal an dass du dich mit den Gesetzen auskennst.
Es gibt wohl diese „Leistungserschleichung“ im Fall von
„privater“ Kommunikation nicht.

Lassen wir das W mal weg und denken wir ans Lan.
P hat eine LAN-Dose an der Garage (warum auch immer).
Der Nachbar sitzt im Garten und stöpselt seinen Laptop da
ein und surft.
Wegen was wird der verknackt?
Hausfriedensbruch?

genau so wie bei wlan, er greift wieder nachrichten ab, die nicht für ihn gedacht sind.
nach diesem urteil kann die person keine „legalen“ daten vom router direkt empfangen.
hth

Hallo,

du schreibst „klaust“, also hast du eine Zueignungsabsicht, auch wenn du später auf die Idee kommst, das Gerät zurückzubringen. Das dürfte durchaus den Tatbestand des Diebstahls erfüllen.

Gurss

Iru

Nur dass sich §89 direkt auf Funkanlagen bezieht, also keine
Anwendung findet.
Gibts da ein Analogon ?

Hallo,

der wird wohl wegen nichts „verknackt“. Evtl. hat der Inhaber der LAN-Dose einen zivilrechtlichen Anspruch.
Kernpunkt des wuppertaler Urteils ist doch, dass das WLAN mit einer Funkanlage gleichgesetzt ist. Und das ist ein LAN nun mal nicht. Es bringt nichts, neue Merkmale auszudenken, nur um ein Urteil ad absurdum zu führen. Nimm es doch einfach hin, so wie es ist.

Gruss

Iru

Nur dass sich §89 direkt auf Funkanlagen bezieht, also keine
Anwendung findet.
Gibts da ein Analogon ?

Keine Analogie, sondern eine Auslegung:

Beck’scher TKG-Kommentar/Bock, 3. Auflage 2006 § 89 Rdn. 6:

„Bei einem WLAN-Router als Access-Point, bei dem drahtlos Computerdaten mit einem Client-PC ausgetauscht werden, ist ebenfalls von einer Funkanlage auszugehen.“

Ebenso: Bär, MMR 2005, 434 (440); Ernst, CR 2003, 900; Buermeyer, HRR-Strafrecht 08/2004, S. 286, 290.

Gruß
Dea

Hallo,

das wuppertaler Urteil steht durchaus unter Kritik. Es wurde
aber so geurteilt, ob es uns nun so gefällt oder nicht.

aber man sollte auch berücksichtigen, dass es sich um ein Urteil eines Amtsgerichts handelt, was keinerlei richtungsweisende Wirkung hat.

Mehr als die Meinung eines einzelnen Juristen stellt es nicht dar.

Gruß

S.J.

Ja klar, der AP ist eine Funkanlage, der Client auch. Seh ich ja
vollkommen ein.
Mein Problem kommt aus dem Gesetz.
„Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden.“

Jetzt sendet der AP ja gezielt an den Client, die ankommenden Frames
sind explizit an die MAC des Client adressiert, also auch für diesen
bestimmt. Von der technischen Seite her.
Der Dialog sieht also so aus :
AP schreit : Ich bin WLAN
Laptop empfängt dies, Benutzer will sich einloggen:
Hallo WLAN , ich bin LAPTOP , darf ich rein.
AP antwortet:
Hallo LAPTOP, du darfst rein , hier deine IP.
Datenübertragung beginnt.
Da sitzt ja mein Problem: Die Nachrichten VOM AP AN den Client
fangen alle mit „Hallo LAPTOP“, in Wirklichkeit mit der MAC des
Clients natürlich, an.
Also sind die Nachrichten technisch gesehen an den Client gerichtet.
Um jetzt gegen das TKG zu verstossen dürften sie es aber nicht sein.
Gegenargument:
Jetzt will ja vielleicht (oder ziemlich sicher) der Eigentümer
des AP nicht, dass der Client die Aussendungen empfängt.

Das Gericht hat also entschieden, dass die Nachrichten, die
technisch gesehen für den Client bestimmt sind, juristisch gesehen
doch nicht für den Client bestimmt sind.
Da ist genau mein Problem: Wieso ?

Gruss

Hallo !Ja, ich weiss genaueres!
Jürgen