Abhörverbot/W-Lan/'leicht' absurd :-)

Hallo,
ich habe eine „leicht“ absurde Frage:
Angenommen P betreibt ein W-Lan, nicht abgesichert, jeder darf
rein. Will P nicht, weiß aber nicht wie man die Verschlüsselung
aktiviert. A surft nun quasi als „Pirat“ im WLan von P.
Nun merkt A dass irgendetwas nicht stimmt und snifft ein bisschen
in seinem WLantraffic rum, dabei sieht er auch was A so treibt.
Nun die Frage:
§89 TKG
„Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der
Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk
vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen
unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden.“
Nun sind die Daten von A ja nicht an P als Betreiber, sondern an
z.b. GMX gerichtet. Darf P nun eigentlich die Daten von A „abhören“?
P ist ja nicht der Adressat ?!

Gruss

Parasiten darf man abhören
Hallo Diggi,
A ist doch ein Parasit wenn er auf anderen Verbindungen auf deren Kosten surft. Was Parasiten schreiben, kann nichts schützenswertes sein.
Gruß Michael

Hüstel, hüstel (Expertenforum)
Hallo,

für diese fundierte Aussage hast du sicherlich auch eine Rechtsquelle.

Merke: Seit dem Ewigen Landfrieden 1495 hat der Staat das Gewaltmonopol - die Vogelfreiheit ist abgeschafft.

Gruß Bombadil2

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Eben…
Da die Nutzung eines fremden WLans imho keine Straftat ist fällt
so ziemlich jeder Rechtfertigungsgrund weg …

eben es ist deiner meinung nach keine straftat.
wenn jemand ohne rechtsgrundlage ein wlan nutzt und der betreiber nun dieses verhalten dokumentiert, um sich bei einem rechtstreit abzusichern, sehe ich darin kein problem.
vorallem da hier mit sicherheit auch noch zivilrechtliche ansprüche im raum stehen können und der „unberechtigte“ nutzer kaum erwarten kann, dem berechtigten nutzer bezüglich aufklärungspflichten gleichgestellt zu sein.
vorallem können diese auch ermittlungen durch die polizei oder durch ein beauftragtes unternehmen sein, um den störer zu finden und zu überführen.

also die „beste“ idee wäre es doch, sich beim betreiber zu beschweren was ihm den einfällt, schriftlich mit richtiger anschrift und dem eingeständnis, das wlan ohne berechtigung genutzt zu haben ( scnr)

gruss

Hi,

Da die Nutzung eines fremden WLans imho keine Straftat ist

Ist das so?
(vorrausschickend: ich habe keine Ahnung!) Aber es hört sich irgendwie falsch an daß es keine Straftat sein soll wenn man seinem Nachbarn W-Lan „klaut“.

Weiss jemand da was Genaues?

Gruß
Nick

Hallo Diggi,

Da die Nutzung eines fremden WLans imho keine Straftat ist fällt
so ziemlich jeder Rechtfertigungsgrund weg …

du schreibst „imho“, bist du dir sicher, dass es keine Straftat ist? So aus dem Bauch heraus könnte ich mich durchaus mit der Leistungserschleichung (§ 265a StGB) anfreunden, müsste mich aber auch erstmal näher damit beschäftigen, ob ein WLAN als Teil „eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes“ anzusehen ist.
Könntest du dein „imho“ vielleicht noch etwas besser definieren?

Gruss

Iru

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Und jetzt rate mal wieso ich „absurd“ geschrieben habe.
Wie gesagt, ich bin Laie, aber ich habe keinen Paragrafen gefunden
der irgendwie darauf passt.
Aufhänger war ein heise-Artikel, hierbei hat das Gericht aufgrund
des „Abhörverbotes“ die unberechtigte Nutzung geahndet.
Dies ist in meinen Augen technischer Unsinn, da der (unberechtigte)
Client nichts abhört was nicht an ihn oder die Allgemeinheit (Beacons)
gerichtet ist. Verschlüsselung wurde nicht gebrochen, und ein
erschleichen von Dienstleistungen macht auch irgendwie keinen Sinn,
da der „Benachteiligte“ ja garkeine Dienstleistung anbietet.

Gruss

Ja , der Punkt ist nämlich, dass das Gericht eben den genannten
§89 TKG als Urteilsgrundlage genommen hat.
Imho heißt nun, dass ja eigentlich nichts unberechtigtes abgehört
wurde, da der Client immer Adressat der Pakete war, die der Router
verschickt hat. Das Einloggen an sich geht wiederum vom
Client aus, der AP antwortet, so dass auch hier nichts unberechtigt
abgehört wurde. Der AP wurde gefunden, weil er ein Funkfeuer ausgesendet
hat (kann man aber auch abstellen), wie jeder AP, der eigentlich
an die Allgemeinheit gerichtet ist, da er zwangsläufig von jedem
WLan-Gerät empfangen und auch ausgewertet wird.
Wäre dies strafbar, so würde sich jeder strafbar machen, der
überhaupt einen Laptop mit WLAN aktiviert und sich dann die
Verfügbaren Funknetze anzeigen lässt.
Daher das imho.

Gruss

Falsches Bauchgefühl
Hallo,

ich habe mich mal schlau gemacht, der § 265a StGB trifft nicht zu. Allerdings gibt es ein anderes Urteil, das die Strafbarkeit des unbefugten Einloggens in WLAN-Netze bejaht:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-erkla…

Gruss

Iru

nicht alle Richter sehen das so
Hallo Diggi,

es gibt auch Richter die meiner Meinung sind:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-erkla…

Gruß Michael

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Und genau an der Urteilsbegründung hänge ich fest…
Es wurde ja nichts „abgehört , was nicht für die Funkanlage bestimmt
war“, da die Pakete ja an die MAC des Piraten adressiert waren.
Vielleicht kennt hier ja jemand eine Lösung.

Wenn schon auf der „IP-Grundlage“, so wie es in der Begründung steht,
dann bitte Verurteilung wegen Ausspähens von Daten. Nur dafür braucht
es ja wieder Vorsatz :smile:

Hints anyone?

auch wenn nichts abgehört wird, so wird eine fremde Einrichtung (WLAN) - für die ein anderer Gebühren zahlt - mitbenutzt. Jedem logisch denkenden Menschen sollte doch einleuchten, dass das nicht rechtens sein kann.

Na ja,

das wuppertaler Urteil steht durchaus unter Kritik. Es wurde aber so geurteilt, ob es uns nun so gefällt oder nicht.

Gruss

Iru

Ja, aber wenn etwas nicht vom Gesetz aus verboten ist dann ist es
nunmal legal.
Bestes Beispiel :
Du marschierst in einen Laden und „klaust“ eine Fernseher, um das
WM-Endspiel zu sehen. Am nächsten Tag bringst du ihn zurück.
Dass mag alles sein, strafbar ist es hingegen nicht. Eventuell muss
man aber irgendwelchen Schadenersatz zahlen …

Du marschierst in einen Laden und „klaust“ eine Fernseher, um das
WM-Endspiel zu sehen. Am nächsten Tag bringst du ihn zurück.
Das mag alles sein, strafbar ist es hingegen nicht.

Wie kommst du denn auf das schmale Brett?

Weil ichs hier vor einer Woche gefragt habe …

Gruss

Dann les mal die Begründung des Urteils. Die ist sowas von
an den Haaren herbeigezogen. Die Begründung nämlich hat nichts mit
„gesundem Menschenverstand“ zu tun, vom technischen mal ganz zu
schweigen…

Gruss

nimm hier nicht alles für bare münze, selbst wenn du 2 juristen fragst hast du 3 meinungen :wink:.

und das „abhören“ bezieht sich hier darauf, der der unberechtigte eine nachricht ( zuweisung der ip) abgehört hat. wenn du dich an das telefonkabel der nachbarn hängst und dich dort als „telefon“ anmeldest, weil der nachbar ne flaterate hat, wäre das abhören (wohl eher als unerlaubtes verwenden der komunikation) leichter ersichtlich.
es entsteht ja kein „schaden“ trotzdem ist die komunikation geschützt.
gruss

Dann les mal die Begründung des Urteils. Die ist sowas von
an den Haaren herbeigezogen. Die Begründung nämlich hat nichts mit
„gesundem Menschenverstand“ zu tun, vom technischen mal ganz zu
schweigen

das brauche ich nicht zu lesen (obwohl ich es gemacht habe) um zu wissen, dass ein Richter Recht gesprochen hat. Es ist auch müßig, darüber zu diskutieren, ob es etwas mit gesundem Menschen- oder technischem Verstand zu tun hat. Es ist die geltende Rechtsprechung, und das ist Fakt. Von daher kannst du schlecht behaupten, dass das Einloggen in ein fremdes WLAN nicht strafbar ist, nur weil dir die Begründung nicht gefällt. Und das war doch, so ich mich recht erinnere, deine Aussage?

Gruss

Iru