Hallo,
es handelt sich um einen defekten Kühlschrank, der nach nur 14 Tagen irreparabel defekt gegangen ist. Nun soll er abgeholt werden von einer Spedition, im Auftrag des Händlers.
Ich bin der Meinung, die Abholung muß in der Wohnung erfolgen, da es ein Garantiefall ist.
Vielleicht weiß jemand die Rechtsgrundlage.
Hallo,
aus meiner Sicht kann man das Gewährleistungsrecht hernehmen und dann ergibt sich aus BGB 439 2
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
dass der Händler auch die Kosten für den Transport zu übernehmen hat. Aus meiner Sicht, von dem üblichen Nutzungsort - in diesem Fall aus der Küche.
Leider sind Recht und Gerechtigkeit nur all zu oft zwei verschiedene Dinge. Das kann dazu führen, dass man sein gutes Recht erst einklagen muss. Mitunter auch erst im Nachhinein, wenn man für den Transport Küche-Straße selbst kostenpflichtig einen Dienstleister beauftragt hat.
Grüße
Pierre
Bei Garantie nicht, aber die meinst Du wohl auch gar nicht.
Es wird um Gewährleistung gehen. Und da müssten Großgeräte beim Kunden abgeholt werden, aus der Küche. Ist er in Küchenzeile eingebaut, so würde auch die Demontage dazugehören.
mal am Rande, wer hat denn „irreparablen Schaden“ festgestellt ?
Ich würde erwarten, das hat der Händler oder der Kundendienst des Herstellers festgestellt. Warum hat man dann Gerät nicht gleich mitgenommen ?
MfG
duck313
Festgestellt hat es die vom Verkäufer beauftragte Kundendienstfirma,
die jedoch ist nicht für den Austausch zuständig,
sondern der Verkäufer schickt, wie bei der Lieferung auch, eine Spedition.
Und wollte mir weismachen, er wäre nur zur Abholung ab Bordsteinkante verpflichtet.