Abholung des Konzernausweises in der Freizeit

Kann ein Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer, seinen neu erstellten Konzernausweis, außerhalb der Dienstzeit also in der Freizeit abholt ? Wenn ja, muss der, dem Arbeitnehmer entstandene Zeitaufwand bezahlt werden ?

In diesen Konzern, ist es Pflicht, dass der Arbeitnehmer einen Konzernausweis an sich trägt, der alle drei Jahre erneuert werden muss. Bisher wurde diese Erneuerung innerhalb der Dienstzeit vorgenommen und daher auch vom Arbeitgeber als Arbeitszeit bezahlt.
Seit Jannuar 2012 verlangt der Arbeitgeber, dass die Arbeitnehmer den Ausweis ohne Entlohnung in ihrer Freizeit abholen.