Ein Kumpel würde gerne sein Abitur nachholen um Arzt zu werden. Er hat die mittlere Reife, eine Berufsausbildung als Elektrotechnischer Assistent und ca. 5 Jahre Berufserfahrung.
Wo kann er im Raum Stuttgart(auch Reutlingen, Tübingen…) sein Abitur nachholen.
Dann noch ein Punkt, er ist verheiratet und alleinverdiener. Gibt es da eine Möglichkeit vom Arbeitsamt gefördert zu werden?
Für ein Studium als Arzt benötigt er das sogenannte Vollabitur. Dies kann er in Deutschland nur an einem Gymnasium oder einem Kolleg erwerben.
siehe für Stuttgart unter http://www.kk.s.bw.schule.de/
Ausbildungsdauer 3 JAHRE
Vom Arbeitsamt bekommt er keine Förderung aber er hat Anspruch auf elternunabhängiges Bafög. Muss als Schüler auch net zurückbezahlt werden.
Höchstsatz so ca.600 Euro.
Gruß Marco
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Zum Thema Medizinstudium und Abi wurde ja schon gesagt, wie lange es bis zum Abitur dauert. Und dann noch ein Medizinstudium als Alleinverdiener: Bis das erste Gehalt kommt, das den Namen auch noch verdient, werden 3 Jahre Schule, 12 Semester Studium und AIP (= 1.5 Jahre bei ca 1.100 euro/monat) vergehen. Kurz: Es werden 10 Jahre vergehen, in denen Dein Freund wenig bis gar nichts verdient, aber voll (!) studieren bzw. arbeiten wird. Bis zum Facharzt vergehen noch einmal Jahre.
Ein Kumpel würde gerne sein Abitur nachholen um Arzt zu
werden. Er hat die mittlere Reife, eine Berufsausbildung als
Elektrotechnischer Assistent und ca. 5 Jahre Berufserfahrung.
Er ist also etwa 25. Bei dem Weg zum Medizinstudium wird er etwa 35 sein und in den Beruf einsteigen …
Wäre nicht auch ein Studium zum Dipl.-Ing. (FH oder Univ.) E-Technik mit Nebenfach biomedizinische Technik interessant? http://www.tiho-hannover.de/bmt/dgbmt/studien.htm
Man hat zwar nicht mit Patienten zu tun, aber es ist ein ähnlicher Bereich.
Hier dürften mit den Vorkenntnissen die Studienzeiten erheblich kürzer sein bei gleichzeitig wesentlich besseren Möglichkeiten zum Jobben.
Evtl. ist auch ein Wechsel in ein anderes Bundesland hilfreich, z.B. http://www.fh-giessen.de/studium/af/
denn hier gilt „Besonders befähigte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit an einer hessischen Fachhochschule nach Ablegen einer Prüfung zu
studieren. Einzelheiten erläutert die Studienberatung.“
Vielleicht klappt es ja dort direkt ?