Hallo,
die Zugangsmöglichkeit für „befähigte Berufstätige“ ergibt sich aus dem Hochschulrahmengesetz (§27 Abs. 2) und wird (wegen Länderhoheit) durch die Länder unterschiedlich umgesetzt. In dem Link kann man die Regelungen nachlesen.
Hintergrund des Ganzen ist die Tatsache, dass es eben Fachkräfte in verschiedenen Bereichen gibt, auf die die Wissenschaft nicht verzichten kann und will. Im Grunde ist dieser „3. Bildungsweg“ eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, bei der die Studierfähigkeit (wissenschaftliches Arbeiten)durch Prüfungen nachgewiesen wird. Das ist nicht einfach, aber man erspart sich den Weg, das Abi als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung komplett nachzuholen, obwohl man in seinem Fachgebiet bleiben möchte (muss man dabei auch). Das, was man durch die Berufserfahrung voraus hat gleicht sich mit dem, was Abiturienten zusätzlich gelernt haben dann vom Arbeitaufwand her aus - z.B. sind päd. und psychol. Grundlagenkenntnisse für Erzieher im Studium Erziehungswissenschaft Wiederholung, dafür müssen sie sich eben möglicherweise beim erstellen von schriftlichen Arbeiten mehr Anlesen (Aufbau, richtiges Zitieren etc.).
Ich hab das Ganze in Schleswig- Holstein durchgezogen. Da waren die Voraussetzungen folgende:
- nerkannte Berufsausbildung in einem studienverwandten Arbeitsfeld, Berufsabschluss mind. mit Note 3,0
- mind. 5 Jahren Berufserfahrung im entsprechenden Beruf (mit Ersatzzeiten)
- mind. 3 Jahre Hauptwohnsitz im Bundesland
Man wird dann zum Probestudium zugelassen (2 Semester) und muss dann in allen (!) Fächern sogenannte Leistungskontrollprüfungen ablegen. Werden die bestanden, darf man weiter studieren (evl. wird man auch eingestuft, aber das kam bei uns nicht vor). Das Vordiplom. welches ja dann zwei Semester später anstand, war echt einfacher - also geschaut wird da schon. Letztlich haben aber wärhend meiner Unijahre alle, die nicht schon vor Jahresfrist aufgegeben haben, weil es dann doch nicht das Richtige war, auch bestanden. Das ist wohl ne Motivationsfrage und wie gesagt - in vielen Belangen taten sich die Abiturienten durchaus schwerer, wohl, weil es im Abi eben um eine allgemeine, zum (beliebigen) Studium befähigende Bildung handelt.
Das Vordiplom ist dann der erste bundesweit gültige Abschluss - wobei das noch keine Hochschulzugangberechtigung ersetzt, diese erwirbt man erst mit dem Diplom. D. h. mann kann nicht mit dem Vordiplom einfach so die Uni wechseln. Ich habe damals nach dem Vordiplom das Bundesland gewechselt und da sollte ich direkt nochmal eine Zugangsprüfung ablegen. Nach meiner Frage, ob sie mich dann tatsächlich mit gültigem Vordiplom als Erstsemester aufnehmen wollten gab es Verwirrung und dann eine Sondergenehmigung.
Ich fand die beschriebene Form des Zugangs (Probestudium und Prüfung) eigentlich ziemlich gut. Man kann sich in dem Jahr gut einarbeit, schauen, ob es das ist, was man wollte und die Professoren kennen lernen. Eine andere Form ist die Zugangsprüfung oder Eignungsfestellungsprüfung oder Einstufungsprüfung vor dem Studium - finde ich persönlich viel schwieriger, weil man ziemlich „aufs Blaue“ lernt und schon ziemlich offensiv sein muss… in den entsprechenden Bundesländern gibt auch wesentlich weniger Quereinsteiger.
Warum nicht direkt nach der Schule zum Abi? Dafür gibts sicherlich viele Gründe… Meiner war, dass ich in der Ex- DDR nicht politisch korrekt war und daher nicht auf die Oberschule durfte. Meine kirchlichen Berufsausbildungen wurden dann zwar als fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (auch für Uni) anerkannt, aber nur in den neuen Bundesländern - ich lebte aber damals schon in den Gebrauchten 
Für mich wars die richtige Entscheidung und hat mir zu vielen neuen Erkenntnissen verholfen, auch und gerade, weil ich auf Berufserfahrung (und Lebenserfahrung) aufbauen konnte.
Puh, das war wohl bisher mein längster Bericht hier im Forum… ich hoffe, Deine Neugier ist gestillt 
Grüße
anna