Abibuch Werbeanzeige Kosten f. Erstellung

Hallo!

Man nehme an, die Abibuchorganisation einer Schule sei jetzt in der Endphase der Erstellung angelangt.
In den Werbeverträgen sei eine „reproduzierbare“ Vorlage verlangt.
Manche Firmen würden dieser Abibuchorganisation trotzdem einfach irgendwas zu schicken, mit der Bitte dies und das zu ändern. Die Qualität wäre dabei meistens so miserabel, dass man um eine Neugestaltung nicht hinwegkäme.
Das nimmt natürlich auch seine Zeit in Anspruch und wäre so eigentlich nicht vorgesehen.

Kann dieser Ersteller daher guten Gewissens so etwas wie „Lizenzgebühren“ verlangen, falls die Anzeige nochmals verwendet werden soll? Wenn ja, in welcher Höhe sollte das in etwa ausfallen?

Hallo!

In den Werbeverträgen sei eine „reproduzierbare“ Vorlage
verlangt.

Reproduzierbar ist fast alles. Wie es dann aussieht, ist eine andere Sache.

Das nimmt natürlich auch seine Zeit in Anspruch und wäre so
eigentlich nicht vorgesehen.

Das ist richtig. Aber es wurde von den Auftraggebern nicht gefordert. Also gab es darüber keinen Auftrag und auch keine Rechnung, die bezahlt wurde?

Kann dieser Ersteller daher guten Gewissens so etwas wie
„Lizenzgebühren“ verlangen, falls die Anzeige nochmals
verwendet werden soll?

Wo soll die Anzeige noch einmal geschaltet werden? Beim gleichen Medium? Dann geht nichts.

Wenn ja, in welcher Höhe sollte das in etwa ausfallen?

Will der Werbetreibende nun die ja so schön gestaltete Anzeige in anderen Medien schalten, sollte Herr/Frau Abibuch ein Veto einlegen. Ein Nutzungsrecht hatte der ehemalige Auftraggeber ja nicht für das neue Motiv/Layout. Wenn er es nutzen will, muss er die Rechte kaufen. Da nicht beauftragt, würde ich meinen, es können höchsten durchschnittliche Reinzeichner-Stundensätze abgerechnet werden. Die liegen zwischen 60 und 100 Euro.

lg
Richard

Hallo!

In den Werbeverträgen sei eine „reproduzierbare“ Vorlage
verlangt.

Reproduzierbar ist fast alles. Wie es dann aussieht, ist eine
andere Sache.

Man würde darunter also verstehen, dass eine reproduzierbare Vorlage eine Vorlage ist, die man maximal ordentlich zu scannen und zuzuschneiden hätte.
Und nicht etwaige Änderungswünsche, die dazu führen, die komplette Anzeige per Hand „nachbauen“ zu müssen.

Das nimmt natürlich auch seine Zeit in Anspruch und wäre so
eigentlich nicht vorgesehen.

Das ist richtig. Aber es wurde von den Auftraggebern nicht
gefordert. Also gab es darüber keinen Auftrag und auch keine
Rechnung, die bezahlt wurde?

Weder das eine noch das andere sollte vorhanden sein.

Kann dieser Ersteller daher guten Gewissens so etwas wie
„Lizenzgebühren“ verlangen, falls die Anzeige nochmals
verwendet werden soll?

Wo soll die Anzeige noch einmal geschaltet werden? Beim
gleichen Medium? Dann geht nichts.

Wenn ja, in welcher Höhe sollte das in etwa ausfallen?

Will der Werbetreibende nun die ja so schön gestaltete Anzeige
in anderen Medien schalten, sollte Herr/Frau Abibuch ein Veto
einlegen. Ein Nutzungsrecht hatte der ehemalige Auftraggeber
ja nicht für das neue Motiv/Layout. Wenn er es nutzen will,
muss er die Rechte kaufen. Da nicht beauftragt, würde ich
meinen, es können höchsten durchschnittliche
Reinzeichner-Stundensätze abgerechnet werden. Die liegen
zwischen 60 und 100 Euro.

Danke für die Antwort!