Abitur 2. Bildungsweg - kindergeldberechtigt?

Hallo alle zusammen!

Jemand hat von 2009-2011 sein Abitur auf einem Kolleg nachgeholt.
25 ist er erst im Mai 2011 geworden.
Er hat in der Zeit

  • elterunabhängiges BAföG monatl. ca 600€(was nicht zurückgezahlt werden muss) und

  • Einkünfte aus einem Minijob (400€)

bezogen.

Kindergeld hat er während dieser Zeit nicht erhalten, da seine Einküfte insgesamt, die jährliche Einkommensgrenze von 8004,00€ überschritten haben.

Er weiß aber von einigen Kollegiaten, die exakt in der gleichen Situation waren wie er selbst (unter 25, Abi nachgeholt, BAföG - 600€, Minijob - 400€), dass sie trotzalledem Kindergeld bekommen haben.

Nun zu meiner Frage:
Bei wem ist der Fehler aufgetreten? Bei ihm oder bei seinen Kollegiaten? Wären er bzw. seine Mutter berechtigt gewesen in dieser Zeit Kindergeld zu beziehen oder nicht?

Es wäre großartig, wenn jemand eine Antwort darauf hätte!

Vielen Dank

Nur der Zuschussteil des BAFöG wird bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge einbezogen.

Daraus ergeben sich mtl. E+B von 700,- € (bei 50% Zuschuss).

Im Jahr wären das 8400,-

Macht 396,- € Werbungskosten, die nötig sind, um die 8004,- €-Grenze zu knacken :wink: