Abitur in der Tasche - Minijob (400€) ?

Hallo,

wie muss man vorgehen wenn der Sohn mit dem Abitur fertig ist und jetzt erstmal arbeiten möchte(Minijob 400€) und sich noch nicht für ein Studium oder Ausbildungsplatz bewerben will.

Der Arbeitgeber des Minijobs möchte eine Schulbescheinigung oder irgendeine Bescheinigung von der Universität - wenn ich das richtig verstanden habe, aber das kann er doch gar nicht bekommen, weil er kein Schüler mehr ist und sich noch nicht beworben hat.

Kann es sein, dass er im Moment als arbeitslos gilt oder was ist man wenn man von der Schule abgeht?

Ich bräuchte Aufklärung über die Rechtliche Seite die auf einen zukommt wenn die Schule rum ist. Was muss man machen? Auf was muss man achten?

Gruß

Jamara

Hallo,

wie muss man vorgehen wenn der Sohn mit dem Abitur fertig ist
und jetzt erstmal arbeiten möchte(Minijob 400€) und sich noch
nicht für ein Studium oder Ausbildungsplatz bewerben will.

Der Arbeitgeber des Minijobs möchte eine Schulbescheinigung
oder irgendeine Bescheinigung von der Universität - wenn ich
das richtig verstanden habe, aber das kann er doch gar nicht
bekommen, weil er kein Schüler mehr ist und sich noch nicht
beworben hat.

Hallo,
vermutlich hat der zukünftige Arbeitgeber nicht registriert, dass der Sohn das Abitur bestanden hat und folgedessen nicht mehr der Schulpflicht unterliegt; da macht man halt die Kopie des Abiturs, die Noten kann man ja abdecken und für den AG wäre das Problem dann eigentlich erledigt.

Kann es sein, dass er im Moment als arbeitslos gilt oder was
ist man wenn man von der Schule abgeht?

Arbeitslos gilt er dann, wenn er sich beim Arbeitsamt/Jobcenter als Arbeitssuchender registrieren lässt, dies ist aber keine Pflicht.
Es ist durchaus üblich, das Abiturienten sich nach dem Abitur nicht sofort für ein Studium etc. entscheiden können.

Ich bräuchte Aufklärung über die Rechtliche Seite die auf
einen zukommt wenn die Schule rum ist. Was muss man machen?

Wenn man vom Staat keine Unterstützung will/braucht, kann man den ganzen Tag nichts tun, die Langeweile vertreiben, sich vom Abistress erholen oder „nebenher“ jobben gehen, was Viele nach dem Abi erst einmal machen.
Es kommt darauf an, ob der Sohn solange auf Kosten der Familie leben kann.

Schönen Tag noch.

Auf was muss man achten?

Gruß

Jamara

Hallo,

vermutlich hat der zukünftige Arbeitgeber nicht registriert,
dass der Sohn das Abitur bestanden hat und folgedessen nicht
mehr der Schulpflicht unterliegt; da macht man halt die Kopie
des Abiturs, die Noten kann man ja abdecken und für den AG
wäre das Problem dann eigentlich erledigt.

Quark, es reicht völlig aus wenn der Sohn angibt, er hat die Schule beendet. Wenn endlich nur mal ein Arbeitgeber konsequent Fragebögen ausgeben würde…

Für die Beurteilung ob tatsächlich eine geringfügige und damit versicherungsfreie Beschäftigung vorliegt ist der Status des Arbeitnehmers völlig uninterressant.

Allein was der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer wissen muss:

  • weitere Jobs
  • wie krankenversichert
  • will man aufstocken

Die Frage nach dem aktuellen Status und den Zukunftsplänen kommt - wenn dann - bei einer kurzfristigen Beschäftigung in Betracht.

Greetz
S_E

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