Abitur, Prüfung, klausur, Gymnasium

Guten Tag,
Ich habe meine abitur-klausuren bereits geschrieben und bis dato werde ich über meinen notenstand informiert. Es wurde gesagt, dass es nicht an meiner qualifikation scheitern kann. Nun musste ich feststellen, dass ich die qualifikation doch nicht erreicht habe und somit meine abitur-klausuren unnötig mitschrieb. Außerdem bekomme ich nicht einmal meine noten die ich theoretisch bekommen hätte mitgeteilt. Ich würde gerne wissen ob jemandem von euch schon ähnliches passiert ist und irgendwelche tipps hat.

Hallo,

von welchem Bundesland oder gar Land reden wir hier? „Qualifikation“ kenne ich hier in Niedersachsen nicht, bei uns heißt es „Abiturzulassung“, und ohne die braucht man bei uns gar nicht erst zu den Prüfungen anzutreten.

Gruß
Christa

Vielen Dank für Ihr Interesse.
Ich wohne in Rheinland- Pfalz.
Die selbe Meinung vertrete ich ebenso.
Erst nachdem die Klausuren alle geschrieben sind hat man gestern in der Lehrerkonferenz beschlossen mir mein Abitur nich zu geben. Es wurde bei mir zu Hause angerufen und mitgeteilt das ich unnötiger Weise die Klausuren geschrieben habe und die Noten auch nicht mitgeteilt bekomme. Nun muss ich erst mal schauen welche Rechte ich auch als klein Schüler überhaupt habe.
Viele Grüße

wie wurde das begründet?

Ist es nichts so das man erst zu seinen Prüfungen zugelassen wird erst wenn man die Klasse davor geschafft hat. Also so war meine Erfahrung ich habe die Klassenqualifikation geschafft und dufte dann zur Abiturprüfung.

Hi,

welche Meinung?

Außer dem Bundesland brauchen wir noch den Schultyp.

die Franzi

Guten Tag
Danke für Ihr interesse.
Es handelt sich um ein Gymnasium.
Viele Grüße

Korrekt, es ist NICHT so. Zumindest nicht grundsätzlich und in allen Bundesländern. Du hast nicht geschrieben, worauf du dich beziehst.

Ich beziehe mich auf den Fragesteller. Ich hab nur geschildert wie es bei mir gewesen war. Man bekommt ein Abschlusszeugnis ,in diesem muss hervor gehen ob er eine Zulassung zu den Prüfung bekommen hat oder auch nicht. Wenn sein Abschlusszeugnis nicht ausreichend gewesen war müssten, das ihn die Lehrer mitteilen. Ich finde es sehr Schade darum das er dann in die Prüfung musste und sie auch gut gemeistert hat. Und im nachfolgenden mitgeteilt bekommt das er doch nicht die Berechtigung dazu hatte an der Abiturprüfung teilzunehmen.

Das stand nirgends. Im Gegengeil, er schrieb:

er bezieht sich doch auf die Abitur Klausuren. Ich leitete so ab das er die gut gemeistert hat weil er sie unbedingt wissen möchte. Einem muss bewusst sein wenn man die Klausuren verhauen hat.

Man darf ja nur 7 minuskurse haben und bei mir waren es im endeffekt dann doch mehr. Ich frage mich halt ob man mir sowas nicht vor den prüfungen mitteilen muss.

Ja ich hatte leider wirklich ein gutes gefühl bei den klausuren was das ganze noch ärgerlicher macht.

Habe ich mir auch gedacht. Ist schon fragwürdig wie du dann zugelassen wurdest. Die müssen es ganz genau wissen, ob jemand seine letzte Klasse geschafft hat. Naja du kannst es doch bestimmt wiederholen das Jahr und nächstes Jahr in die Prüfung.

„Nur“ ist gut. Aber du wusstest doch deine Noten, und was du dir an schlechten Kursen „leisten“ kannst, so überraschend dürfte das Ergebnis doch nicht gewesen sein.

Ich gebe zu, RLP mit dieser komischen Mainzer Studienstufe ist schon eine Besonderheit für sich, und ganz steige ich beim Überfliegen der Broschüre auch nicht durch, aber …

8 Zulassung zum Prüfungshalbjahr 12/2
In das Prüfungshalbjahr tritt ein, wer die Qualifikation in Block I erreichen
kann.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf in das Prüfungshalbjahr
nicht eintreten.

D. h., du hättest zumindest die Quali in Block I erreichen können, sonst wärest du nicht in 12/2 gekommen.

Dann weiter:

Um „das Abitur zu bestehen“, muss man in zwei Teilqualifikationen,
die zusammen die Gesamtqualifikation bilden, jeweils eine Mindestpunktzahl erreichen:
in der Qualifikation im Block I (Qualifikationsbereich)
mindestens 200 Punkte,
in der Qualifikation im Block II (Prüfungsbereich)
mindestens 100 Punkte.

Und u. a.:

Für die Qualifikation in Block I (Qualifikationsbereich)
gelten folgende Bedingungen:

  • Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs darf nicht eingebracht werden.
  • Es dürfen höchstens 7 Kurse mit weniger als 5 Punkten eingebracht
    werden.

Wenn du jetzt aber schreibst

Das stand doch schon VOR den Prüfungen fest, die Noten waren dir auch bekannt, oder nicht? Wieviele waren es nun?

Manche können sich allerdings auch sehr schlecht selbst einschätzen.

Wenn er die Ergebnisse vielleicht doch mitbekommt und er sich eigentlich bestanden hätte wäre er zugelassen worden,dann wäre ich auf deine Antwort gespannt.

Es ist recht unwahrscheinlich, wenn jemand mehr als 7 Unterkurse hat, dass er plötzlich im Abitur gute Noten schreibt.