Abitur wiederholen ?

Hallo zusammen,

der Sohn meiner Freundin hat dieses Jahr das schriftliche Abitur (in Hessen) hinter sich. Schafft es (noch ohne schriftl. Ergebnisse) ggf. oder auch nicht.
Wenn ja, dann nur mit Ach und Krach …

Er kam jetzt mit der Info - Zitat: … habe beschlossen, ich mache das Abi jetzt noch mal, sprich, ich gehe jetzt noch mal in die 13. Zi.Ende

Daher die Frage, kann man das? Freiwillig die 13. wiederholen um an ein besseres Abi zu kommen? Ist das generell möglich, oder ist das abhängig von der jeweiligen Schule?
Wenn möglich, wie sieht der bürokratische Vorgang dafür aus? schriftlicher ANtrag oder? und an wen?
Oder sollte man es ‚provozieren‘, indem man nicht zur mündlichen Prüfung geht.

Gruß
Mikel

Hallo, Mikel,

Er kam jetzt mit der Info - Zitat: … habe beschlossen, ich
mache das Abi jetzt noch mal, sprich, ich gehe jetzt noch mal
in die 13. Zi.Ende

Daher die Frage, kann man das? Freiwillig die 13. wiederholen
um an ein besseres Abi zu kommen? Ist das generell möglich,
oder ist das abhängig von der jeweiligen Schule?

laut § 44 - Wiederholungsprüfung der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) kann eine bestandene Abiturprüfung nicht wiederholt werden.

Gruß
Kreszenz

Ba-Wü
§ 29
Voraussetzungen für die Wiederholung
(6) Bei Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife ist weder eine Wiederholung der Oberstufe noch eine Wiederholung der Abiturprüfung zulässig.

@Fragesteller: Du siehst das Schule Ländersache ist und daher jeweils das lokale Gesetz anzuwenden wäre… schieb doch einfach mal das Bundesland nach oder google selbst.

Gruss HighQ

Hallo,

@Fragesteller: Du siehst das Schule Ländersache ist und daher
jeweils das lokale Gesetz anzuwenden wäre… schieb doch
einfach mal das Bundesland nach

das Bundesland war doch angegeben:

hat dieses Jahr das schriftliche
Abitur ( in Hessen ) hinter sich.

Gruß
Kreszenz

DANKE !!
… für die schnellen Antworten !!!

Ugh.

laut § 44 - Wiederholungsprüfung der Verordnung über die
Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen
Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium
(VOGO/BG) kann eine
bestandene Abiturprüfung nicht wiederholt werden.

Aber das ist wörtlich zu nehmen! Als bestandene Abiturprüfung gilt die gesamte Abiturprüfung. Besteht man schriftlich, rasselt aber mündlich durch oder glänzt durch Abwesenheit, hat man die Abiturprüfung nicht bestanden und darf nochmal. Deswegen würde ich behaupten, dass es durchaus möglich ist, die mündliche Prüfung absichtlich zu versaubeuteln, damit man die 13 noch mal machen darf. Wie gut das dann ggf. ist beim Wiederholen, bleibt dahingestellt (derselbe Saal, dieselben Prüfer, dieselben Fragen … *g*)

Aga,
CBB

Wird wohl auf ein absichtliches „Durchrasseln“ hinauslaufen müssen. Eine Bekannte hat dies ebenfalls gemacht, jedoch nach Absprache mit ihrem Vertrauenslehrer. Das war die Beste Entscheidung ihres Lebens, denn nachdem Wiederholen hatte sie ein 1er-Zeugnis.