Abiturient 10 Tage freiberuflich tätig// Wie versteuern?// Wieviel bleibt vom Geld übrig?

Hallo,
macht es Sinn als Abiturient eine freiberufliche Tätigkeit (zB. Fotograf, Kamermann) für 10 Tage zu übernehmen…
Wie verhält man sich dabei gesetzlich korrekt, was gibt es zu beachten, wie wird versteuert?
Wie hoch sind die Abzüge und wieviel bleibt einem Netto erhalten?

Vielen Dank!

Wenn es tatsächlich eine freiberufliche (oder zumindest, was ich für wahrscheinlicher halte, eine selbständige) Tätigkeit ist, dann reichst du einfach eine Steuererklärung ein mit einer Anlage S und einer Anlage EÜR. Wenn du ein „normaler“ Student bist und und du verdienst überschaubar wenig, dann wird da wahrscheinlich auch keine Steuer entstehen. Für weitere Auskünfte ist aber leider heute der Trübungsgrad meiner Glaskugel zu stark…

Hallo,

wenn bisher eine kostenlose Familienversicherung über die Eltern bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, gilt nach § 10 SGB V diese Regelung:

  • Die Einkunftsgrenze von 425 Euro monatlich (nach Abzug der entstandenen Kosten) darf für 2 bis 3 Monate überschritten werden

und

  • die Selbständigkeit darf nicht hauptberiuflich sein. Zu diesem Punkt am besten eine schriftliche Aussage der Krankenkasse einholen.

Gruß
RHW

Danke.
Der Abiturient hat sein Abitur über umwege absolviert und ist schon Mitte zwanzig…
Angenommen der Lohn ist zwischen 150 und 200 Euro pro Tag?
@RotAlge: Was ist „überschaubar wenig“?
@RHW: Neben dieser Tätigkeit findet keine weitere statt, ist sie dann hauptberuflich?

… ich hoffe wir können den Sachverhalt doch etwas konkreter eingrenzen.
LG

Naja, zum Beispiel 10 x 200 € = 2.000 € per annum.

Die Abgrenzung zwischen einer haupt- und einer nebenberuflichen Tätigkeit ist sehr umfangreich und nicht immer eindeutig geregelt. Wie gesagt, am besten schriftliche Aussage der Krankenkasse einholen.

Ist die Person noch unter 25 oder ist der 25. Geburtstag bereits erreicht? Besteht eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung? Eigenständig oder über einen Angehörigen?

Hier ist es tatsächlich sehr wichtig, wie der Abiturient versichert ist. Bei Familienversicherung gelten die von RHW genannten Werte.
Am Einfachsten wäre es, wenn der Abiturient in einer kurzfristigen Beschäftigung arbeiten könnte.

Data

Die Person ist älter als 26 Jahre. Es besteht eine eigenständige gesetzliche Krankenversicherung.

kurzfristige Beschäftigung

Kann die Beschäftigung überhaupt eine kurzfristige sein, bei einem Entgeld über 2.000 € in einem Monat?

Für die Kurzfristigkeit ist die Entgelt(!)höhe ohne Bedeutung.

Entscheidend ist, was der Abiturient zukünftig plant: Berufsausbildung, Vollzeitstudium, duales Studium …

Mir ist leider immer noch nicht klar, ob es sich um 2.000 € pro Monat oder pro Jahr handelt.
Bei 2.000 € pro Jahr (als einzigen Nebeneinkünften) wäre das monatliche „Dazu“ vermutlich so niedrig, dass Lohnsteuer nicht in Frage kommt.