Abiturientin arbeitet auf Rechnung-und die Steuer?

Guten Tag,

eine Abiturientin erhält nach ihrem Schulabschluss weiterhin Kindergeld und besitzt keine Lohnsteuerkarte.

1.) Während eines 5-monatigen journalistischen Praktikums, das laut Praktikumsvereinbarung unentgeldlich hätte sein sollen, schafft sie es eine Bezahlung in Höhe von 500 Euro monatlich für 3 Monate des Praktikums „herauszuschlagen“ - allerdings nur auf Rechnung. Muss sie diese Einkünfte versteuern und wenn ja, wie?

2.) Nun dürfte sie dort als freie Journalistin weiterarbeiten, was sie zur fachlichen Fortbildung sehr gerne tun würde - allerdings würden sie nur Einkünfte im kommenden September und evtl. Dezember von je 100 bis 400 Euro erwarten. Nun hat sie Angst vor den Kosten und Formalitäten einer Selbsständigkeit und fürchtet neben dem Studium, das sie ab Oktober Vollzeit betreiben wird, auch keine weiteren Arbeitgeber zu finden - Stichwort Scheinselbstständigkeit.

Was erwartet die Abiturientin? Kann sie irgendwie die Selbstständigkeit meiden? Was bedeutet es für sie, dass sie sowohl unter den ca. 7000 Euro Kindergeldfreibetrag als auch den ca. 8000 Euro Steuerfreibetrag bleiben wird (sie rechnet mit max. 3000 Euro Einkünften für das ganze Jahr, die 1500 Euro für das Praktikum eingerechnet, etwaige bafög-Zahlungen ab Oktober ausgenommen).

Ich danke Ihnen für jeden Tipp und jede Antwort!

Liebe Grüße

Mir ist gerade noch eingefallen, dass ich bereits von geringfügigen selbsständigen Tätigkeiten gelesen habe, unter die das Bestreben der Abiturientin evtl. fallen würde? Oder hebt sich dieser Status bereits durch die geleisteten 5 Monate Praktikum auf, da diese Zeit mit der kommenden geringfügigen freiberuflichen Tätigkeit verrechnet und so die Obergrenze der Geringfügigkeit von 50 Arbeitstagen pro Jahr überschritten würde? Oder genießt ein Praktikum einen Sonderstatus (=keine geringfügige Ttäigkeit)?