Abiturklassenfahrt Hartz- 4

HAllo,

ich habe nächstes Jahr eine Klassenfahrt nach Chile, die etwa 1000 Euro kostet.
Nun meine Mutter bezieht Hartz- 4 und kann damit die Kosten nicht aufbringen.
Jetzt wollte ich wissen, ob das Arbeitsamt die Kosten übernehmen muss, oder nicht, da die Kosten sehr hoch sind.
Ich wohne in NRW.

Ich bitte um Hilfe

mfg

Hallo,

da musst du dich genau erkundigen. Es gab ein Gerichtsurteil nach dem H4ler nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere. Wegen der Höhe kann ich dir nichts sagen.

Gruß

Hallo!
Die Kosten für Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten sowie Schulfahrten bei Erhalt von Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II: ALG II) zusätzlich zur Regelleistung müssen übernommen werden! Im SGB II zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Antragsmöglichkeit zu finden, wenn die Eltern eines Schülers die Kosten der Klassenfahrt nicht tragen können.
Nach § 23 Absatz 3 Ziffer 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II) übernimmt die jeweils zuständige Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune (ARGE) die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten.
[„Leistungen für … (3.) mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfaßt. Sie werden gesondert erbracht. …“]
Antragsberechtigt sind die Eltern der Kinder, in deren Bedarfsgemeinschaft die Kinder leben.
Wichtig! Ihr müßt bei der ARGE einen entsprechenden, schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme stellen!
Bitte unbedingt beachten und bei Antragstellung beglaubigt einreichen:
• Bei der Vorbereitung der Klassenfahrt auf die Möglichkeit der Bezuschussung durch die ARGE nach § 23 Absatz 3 Ziffer § SGB II hinweisen.
• Rechtzeitig alle Unterlagen für die Klassenfahrt zusammenstellen und die Anträge bei der ARGE damit ausstatten, um einen gewissen zeitlichen Vorlauf zu bekommen.
• In der Schulkonferenz festlegen, wieviel eine Klassenfahrt maximal kosten soll. Achtung: Dabei an den landesweiten Regelungen für Schulfahrten und -ausflüge orientieren!
• Nicht immer können alle „Sozialfälle“ können durch die öffentliche Hand aufgefangen werden. Evtl. kann der Schulförderverein oder ein andere Spender / Förderer bei Bedarf einen Zuschuß geben. Bitte prüfen lassen.
• Die finanziellen Sorgen, müssen äußerst diskret behandelt werden. Datenschutzgesetz des jeweiligen Landes.
Die Bundessozialrichter Wolfgang Eicher und Wolfgang Spellbrink gehen in ihrem Kommentar zum SGB II von einer vollen Kostenübernahme aus. Sie schreiben: „Erfaßt sind etwa die Reisekosten oder ein altersangemessenes Taschengeld, wie es bei Klassenfahrten üblich ist, wobei die typischerweise von den verantwortlichen Lehrern festgelegte Höhe des Taschengeldes als Anhaltspunkt dienen kann.“
Auch Nebenkosten seien dabei zu übernehmen, die typischerweise mit Klassenfahrten verbunden sind, meinen die Bundessozialrichter, die über das neue Gesetz in letzter Instanz urteilen müssen. Sie verweisen dabei etwa auf eine „Klassenfahrt in die Berge, die ohne entsprechendes Schuhwerk und im Winter ohne adäquat wärmende Kleidung vernünftigerweise nicht realisierbar ist“.
Sozialgericht Schleswig vom 07.07.2006 (Az: S 6 AS 556/06 ER), Sozialgericht in Dortmund (Az: S 33 AS 152/05), Sozialgericht Oldenburg urteilte am 29.03.2006 - Az.: S 48 AS 791/05 SG.
Achtung! Konkret aufgeschlüsselten Antrag stellen, bei Ablehnung sofort begründeten Widerspruch einlegen, danach Klagen. Oder nach Antragstellung und Ablehnung sofort einen Eilantrag bei Gericht stellen.
Viel Glück

Die Antwort wird ihnen nicht gefallen aber das Arbeitsamt muss gar nichts! Sie müssen da leider zu Hause bleiben bzw. in eine Parellelklasse. Da die Klassenfahrt erst nächstes Jahr ist sollten Sie anfangen mit sparen. Eventuell auch einige Ferienjobs machen, denn das Arbeitsamt ist NICHT verpflichtet auf solche Kosten einzugehen. Maximal könnte ich mir einen kleinen Zuschuss vorstellen. Aber den Bärenanteil müssten Sie selbst aufbringen.

Hallo,
die gesetze haben sich ja etwas geändert, du mußt bei der arge nachfragen - Klassenfahrten werden in der Regel bezahlt.

Viel Glück

gold-marie

wissen tu ich es nicht… aber wie du schon sagst… sehr hohe kosten… am besten soll deine mutter dort anrufen…

Eigentlich ja, aber du sagst es, die Kosten sind ziemlich hoch am Bestem beim Amt nachfragen .
Wenn meine Kinder auf Klassenfahrt gehen sind die Kosten bei ca.300,00 €uro und das hat das Amt übernommen.
Ich wohne in Niedersachsen

nach Erreichen des Hauptschulabschlusses muss die ARGE keine Klassenfahrt mehr sponsern, da das nicht notwendig ist, laut ARGE Vorschriften. Wer sich eine weiterführende Schule und die damit verbundenen Kosten nicht leisten kann, soll eine Ausbildung machen, so der Tenor der ARGE. Sie schlägt dir vor, mit dem Sekretariat eine Lösung zu finden, vielleicht über den Schulverein, was auch möglich ist. Es gibt auch in manchen Städten, einen Flohmarkt, orgeniesiert um den Erlös der Standflächen einem guten Zweck zukommen zu lassen. Mit solchem Geld habe ich mal eine Klassenfahrt meiner Tochter gesponsert. Du musst dir was einfallen lassen. Sei kreativ, gib doch Nachhilfe, bei Schülern der Untersufe, verdiene dir dein Geld, lass es dir so vielleicht lange vorstrecken von der Schule, und verplichte dich für Nachhilfe der Schüler, auch eine Idee. Sei kreativ.
Alles Gute
Karin

da muß ich sagen,habe ich keine Ahnung davon ob es die Arge übernehmen muß.Hatte nur mal im Fernsehen gesehen,das es wohl in manchen Bundesländern Anteilig übernommen wird.Das ist eben das schlimme in unserer Klein staaterrei,wird überall anders entschieden und die Arge hat sowieso ermessen Spielraum.Der eine bekommts,der andere nicht.In manchen Bundesland bekommt man mit Hartz4 sogar die Pille für die Frau und anders wo eben nicht.Kannst aber dich mal schlau machen auf der Seite Arbeitslosen Netz Deutschland.http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?s=c5e29… der link könnte weiter helfen.

Hallo
Moin,

wenn du schon 16 bist, kannst du daher grundsätzlich Alg-II erhalten, denn du giltst selbst als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHB). Nun brauchst du monatlich laufend keine Leistungen, da Unterhalt, Kindergeld und Wohngeld den laufenden Bedarf decken und somit keine Anspruchsberechtigung besteht.

ABER: für Klassenreisen macht das SGB II eine Ausnahme, nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II sind diese vom Amt zu übernehmen und zwar (ergibt sich aus Abs. 3 S. 3) auch dann, wenn kein laufender Leistungsbezug besteht. Allerdings kann es sein, dass das künftige Einkommen von dir angerechnet wird. Erstmal muss die Arge jedoch vorleisten. Chile ist toll - aber die Kosten wirklich enorm. Grins, wir fuhren früher in den Schwarzwald. Hab viel Freude dort!

Sorry, kann leider zur Tehematik nichts beisteuern. Wünsche aber, dass es mit der Klassenfahrt klappt. Und vor allem mit der Finanzierung.

Gibt es da nicht Hilfe über vermögende Eltern, die diese Fahrt übernehmen können. An meinen Schulen mache ich sowas schon. Da gibt es bestimmt Fördergelder, makl bischen an der Schule rumfragen. Sollte es gar nicht klappten, kann ich evtl, in NRW einen Sponsor auftreiben.

Beste Grüße

da kann ich dir leider auch nicht helfen
frage mal bei der gewerkschaft nach

sorry, ich meine, ich haette das schon laengst beantwortet. es gibt keine verpflichtung zur uebernahme dieser kostren
es ist eine ermessensleistung

viele gruess
andalus