Ich habe gehört (und zwar von der Studienberatung und nicht von
irgendwen) dass es fälle gibt, in den Leute nachträglich Anträge auf
Verbesserung ihrer Abiturnote stellen, z.B. wenn sie während der
Kollegstufe aufgrund einer Erkrankung starke Medizin nehmen mussten
oder so. Wenn das nachgewiesenwerden kann und sie noch dazu nur knapp
an der besseren Note vorbeigeschrammt sind, soll diesen Anträgen
manchmal statt gegeben werden. Hat irgendwer schon einmal von so einem
Fall gehört? Im Internet konnte ich nichts dazu finden.
Hallo,
um welches Bundesland geht es?
Wie bzw. wodurch soll die Verbesserung stattfinden? Abitur nochmals machen?
Warum wurde das nicht bereits vor Erteilung des Zeugnis gemacht?
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Ich habe gehört (und zwar von der Studienberatung und nicht
von
irgendwen) dass es fälle gibt, in den Leute nachträglich
Anträge auf
Verbesserung ihrer Abiturnote stellen, z.B. wenn sie während
der
Kollegstufe aufgrund einer Erkrankung starke Medizin nehmen
mussten
oder so.
Im Internet konnte ich nichts dazu finden.
Informationen dazu gibt es bei der ZVS (wundert mich, dass die Studienberatung nicht darauf hinwies):
http://www.zvs.de/Antragstellung/HinweiseZA/Nachteil… , http://www.zvs.de/AntOn/Hilfe/Maske9/hilfe910.htm , http://www.zvs.de/AntOn/Hilfe/Maske9/hilfe911.htm
Gruß
Kreszenz