Abkauf und Weiterführung einer Kapitallebensversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

Vorab: Ich finde für meine Frage(n) keinen Thread im Forum, Vielleicht habe ich evtl. auch nicht lang genug gesucht.
Falls diese Frage bereits gestellt/beantwortet wurde, bitte ich um Nachsicht und Link zum Thread.

Nun zur Frage:

Mein Bruder will mir seine seit 1995 bestehende Kapitallebensversicherung verkaufen. Diese Versicherung läüft wahlweise bis 2020 oder 2025. Die monatlichen Beiträge wurden von ihm bis jetzt regelmäßig bezahlt. Ich würde diese Versicherung kaufen und dann bis zum Vertragsende, 2015 weiterzahlen. Der Kaufpreis wird sich am Marktpreis orientieren mit hoffentlich leichtem Abschlag.
Mein Bruder ist 42; ich bin 38 (nur zur Info, falls das irgendeine Relevanz hat).

Ohne Ihre Zeit übermäßig strapazieren zu wollen, bitte ich um - wenn auch nur ganz kurze - Antwort der jeweiligen Fragen.

Frage 1: Kann ich den Vertrag ohne Änderung übernehmen/abkaufen, oder ändern sich automatisch irgendwelche Konditionen, wie z.B. Vertragslaufzeit oder Höhe oder sonst irgendwas??

Frage 2: Wenn ich den Vertrag bis zum Ende (also 2025 weiterführe, bekomme ich dann die Versicherungsleistung ohne steuerliche Abzüge ausbezahlt? Oder falle ich - trotz Weiterführung eines Vertrags vor Gesetzesänderung im Jahre 2005 - in die Kategorie Neuvertrag und muss die Erträge am Ende gar versteuern??

Frage 3: In wiefern greift bei mir die 12-Jahresfrist?. Das heist, welche Auswirkungen hat diese Frist beim Kauf von bestehenden Altverträgen? Wenn ich den Vertrag beispielsweise weitere 7 Jahre bediene und regelmäßig die Monatsbeiträge zahlenund dann kündige, profitiere ich von der insgesamten Laufzeit von dann mehr als 12 Jahren (1995 bis 2017 insgesamt 22 Jahre)? Oder fängt die 12-Jahresfrist ab Kauf von neuem an?

Ich habe versucht den Sachverhalt so präzise wie möglich zu schildern. Falls ich ein „wichtiges“ Detail vergessen habe, sorry, liefere ich sofort nach.

Besten Dank schon mal im Vorraus fürs lesen und evtl. beantworten.

can

Der Versicherungsnehmer kann in der Regel geändert werden, das heißt Sie können in den Vertrag Ihres Bruders eintreten.
Da es eine Vertragsänderung ist wird der Vertrag in meinen Augen steuerschädlich.

Hallo,
diese (steuer)rechtlichen Fragen kann ich leider nicht fundiert beantworten, vor allem weil ich seit fast vier Jahren nicht mehr berufstätig bin. Warum fragen Sie nicht bei der Versicherungsgesellschaft an?
Gruß Retep47

Vielen Dank für die Antwort!

Ich wünsche Frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2011.

Der Versicherungsnehmer kann in der Regel geändert werden, das
heißt Sie können in den Vertrag Ihres Bruders eintreten.
Da es eine Vertragsänderung ist wird der Vertrag in meinen
Augen steuerschädlich.

Vielen Dank für die Antwort!

Ich wünsche Frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2011.