mal angenommen, ich folge an einer Kreuzung der abknickenden Vorfahrt nach links oder rechts…
Blinken muss ich doch?! Biege ich denn auch ab?!
Und muss ich dann -weil/falls ich abbiege- auch eventuell kreuzende Fußgänger vorher durchlassen?
Hier wird das Thema (ganz am Ende) andeutungsweise behandelt:
Hallo,
ich interpretiere deinen Link so, dass Fußgänger vorher durchlassen musst.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass an der abknickenden Vorfahrt besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen ist, wenn nötig muss der Fahrzeugführer anhalten.
geht’s da um eine Wette unter Bierdimpfln? Ansonsten verstünde ich nicht, wie sich jemand ernsthaft die Frage stellen kann, ob er einen Fußgänger umnieten darf.
Die Antwort ist eindeutig: Abbiegende Autofahrer müssen auf Fußgänger warten, bis sie die Straße überquert haben. So schreibt es Paragraf 9 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Denn Fußgänger haben an Kreuzungen und Einmündungen Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen.
In den Anlagen werden die Verkehrszeichen erklärt.
Da viele Fußgänger Angst haben und an solchen Stellen lieber unnötigerweise stehen bleiben, fühlen sich viele Autofahrer in ihrer falschen Annahme bestätigt, sie müssten dort Fußgänger nicht vorlassen.
Danke und Verzeihung! Ich wollte eigentlich drambeldier antworten, der sich über die Ausgangsfrage wundert, als sei es ziemlich abwegig, sie zu stellen.
Fußgänger haben gegenüber abbiegenden Fahrzeugen immer Vorrang(!), egal ob normale Kreuzung oder abknickende Vorfahrt.
Die abknickende Vorfahrt ist nur für die anderen Fahrzeuge wichtig. Für Fußgänger spielt es keine Rolle.
Deswegen ist die Frage an sich mit der Betonung auf abknickende Vorfahrt schon erstaunenswert.
P.S. Ich habe keinen Link angeklickt, nur Fahrpraxis!