Unser Haus das wir jetzt kaufen werden, ist über einen kurzen Zufahrtsweg zu erreichen. Sieht aus wie gemeinschaftl. Hofraum oder überfahrtsrecht oder so, was aber nicht der Fall sein soll. Laut verkäufer ist es ein öffentlicher Weg (sogar ein historischer), im Lageplan wird er mit Ö.W. angegeben. Gleiches Kürzel auch an der Querstrasse hierzu. Allerding ist in keinem Ortsplan das Stückchen Strasse eingezeichnet. Kann ich da Probleme erwarten? (Räumpflicht?)
Gruß Edelweiss