Abkürzung im Lageplan

Unser Haus das wir jetzt kaufen werden, ist über einen kurzen Zufahrtsweg zu erreichen. Sieht aus wie gemeinschaftl. Hofraum oder überfahrtsrecht oder so, was aber nicht der Fall sein soll. Laut verkäufer ist es ein öffentlicher Weg (sogar ein historischer), im Lageplan wird er mit Ö.W. angegeben. Gleiches Kürzel auch an der Querstrasse hierzu. Allerding ist in keinem Ortsplan das Stückchen Strasse eingezeichnet. Kann ich da Probleme erwarten? (Räumpflicht?)

Gruß Edelweiss

Hallo,
Frage: ist das der einzige Weg, über den Euer Grundstück erreichbar ist? Wenn ja, ist die Klärung umso wichtiger (bevor man kauft!!).
Am besten die Flurstücks-Nummer dieses Wegestücks herausfinden (Kataster- und Vermessungsamt; dort auch nachfragen, ob Wegerechte eingetragen sind, ggf. auch im Grundbuchamt).
Wenn es der einzige Zuweg zu Eurem Grundstück ist, müßte der Eigentümer (wenn privat) Euch ein uneingeschränktes und unbefristetes Wegerecht einräumen, das grundbuchlich gesichert werden muss (Notar fragen). Auf mündliche Absprachen nicht vertrauen; man kann mit den besten Freunden / Nachbarn in den erbittersten Streit geraten… leider!
Wenn es ein öffentlicher Weg ist, müsste die politische Gemeinde Eigentümerin sein - dann dort im Liegenschaftsamt nachfragen.
Wegen Räumfpflicht: Straßenreinigungssatzung der Gemeinde einsehen (wenn es so eine gibt); ansonsten im Bauamt oder Ordnungsamt nachfragen.

Hoffe, dass das hilft.

Gruß

Stefan

Hallo,
Allerding ist

in keinem Ortsplan das Stückchen Strasse eingezeichnet. Kann
ich da Probleme erwarten? (Räumpflicht?)

Ich vermute, dass Ö.W. Öffentlicher Weg heisst - die Bezeichnung regelt die Nutzung, d.h. der Weg ist eben durch „die Öffentlichkeit“, also durch dich, deine Besucher usw. benutzbar, während ein Privatweg durch den Eigentümer beschränkt werden kann.

Die Räumpflicht ergibt sich aus eventuell exisiterenden örtlichen Satzungen und wie die Lage deines Grundstücks dazu liegt. Eventuell bestehen Anliegerpflichten, dass kann ich aber nicht sagen.

Hallo!
Tut mir leid, da kann ich nicht helfen. Am besten Du fragst direkt beim Bauamt der Stadt/Gemeinde nach. Dort wird man wissen, wie es rechtlich geregelt ist.
Viel Erfolg.
Gruß

Hallo Edelweiss,
leider kann ich da nicht weiterhelfen, wende dich am besten an das Rathaus die geben auf jeden Fall Auskunft.

Gruß Ralf

P.S. Ich wollte auch kein Grünstück das keinen eigenen Zugang hat.