Abkürzung M.A

Hi.

Ich lese in alten amtl. Handschriften von ca. 1740 immer wieder die Abkürzung „M.A.“ wenn es um Grundstücke bzw. Häuser geht. Z.B. „1/2 M.A…“.
Was könnte das bedeuten?

Danke
M.

rätsel
M.A. 1/2
… Miteigentums Anteil?

Also ein zwischen 2 Personen aufgeteiltes Grundstück ? Heute wird das ja pro Grundstück im Grundbuch eingetragen … aber ob es damals schon Grundbücher in der heutigen Form gab? :thinking:

Gruß h

In Bayern, um das es hier mutmaßlich geht, wurde vergleichsweise sehr früh, nämlich 1472. ein Grundbuch angelegt, allerdings ziemlich weit weg vom Nördlinger Ries, um das es mutmaßlich geht, nämlich in der aufsässigen Kolonie des Freisinger Bischofs München.

Das Münchner Grundbuch diente jahrhundertelang als Muster-Grundbuch für Bayern, aber es enthält bloß die Abteilungen II und III der heutigen Grundbücher, d.h. ein Verzeichnis der Lasten und Grundschulden. Die Eigentumsverhältnisse selbst mussten bis weit ins 19. Jahrhundert hinein aus den Urkunden zusammengestoppelt werden, die den Eigentümern das Eigentum verschafft hatten.

Das spricht aber für sich allein nicht gegen die Abkürzung M.A. für Miteigentumsanteil - ich würde allerdings in Dokumenten aus dem Spätbarock eher Latein hinter dieser Abkürzung vermuten, hab aber keine Idee zur Bedeutung. Vielleicht kommt mir eine, wenn ich von @Markuss höre, was für Handschriften genau das sind, um die es ihm geht.

Ich schiebe es mal darauf, dass Walter Achilles +, bei dem ich Agrargeschichte gehört habe, sich für die fragliche Epoche viel mehr mit Hannover und später Preuszen beschäftigt hat. Ich bin also mal wieder nicht schuld, sondern die anderen :grin:

Und inzwischen kommt es mir mehr und mehr so vor, als sei der Regionalgeschichtsforscher, der im Ries verankert ist, gar nicht @Markuss, sondern J. Tilde ist einmalig. Dann hat also alles, was ich hier über Bayern geschrieben habe, gar keinen Sinn. Egal, ich lass es mal stehen.

Schöne Grüße

MM