Hallo,
erst einmal sorry, dass es so lange gedauert hat mit meiner Antwort.
Also, soweit ich das in Erinnerung habe, zeigen die Abkürzungen an, in welcher Fachzeitschrift das entsprechende Urteil abgedruckt wurde. Leider sind mir nur die wenigsten Abkürzungen geläufig. :S
ZB könnte für „Zeitschrift für Bankrecht (und Bankwirtschaft)“ stehen (eigentlich ZBB, siehe http://www.anzeigenkuerzel.de/abkuerzung/gesetze-ger…) oder für „Zeitschrift für Beamtenrecht“ (eigentlich ZBR, siehe http://www.anzeigenkuerzel.de/abkuerzung/gesetze-ger…). Ich tippe aufs Letztere, wenn es eine von den beiden sein sollte.
O könnte für „Ordungswidrigkeit“ oder „Oberverwaltungsgericht“ bzw. „Oberlandesgericht“ oder ähnliches stehen. Wenn du das Urteil kennst, dann könnte es dir einen Anhaltspunkt geben, in welcher Zeitschrift du es finden müsstest.
ZR könnte für „Zeitschrift für Rechtsvergleiche“ (siehe http://www.anzeigenkuerzel.de/abkuerzung/gesetze-ger…) stehen.
Wenn du selbst mal schauen magst:
Hier ist die Liste http://www.anzeigenkuerzel.de/abkuerzungs-kategorie/…
Ich hoffe, dass dir die Hinweise etwas helfen.
Liebe Grüsse,
Heike