abkürzungen in urteilen

hallo ihr!

ich muss zugeben, dass ich jura studiere, aber in schriftstücken mit urteilen stolpere ich immer wieder über urteilsangaben, die ich nicht verstehe.
beispielsweise das mietrecht betreffend „BGH in WM 2003, S. 436“. BGH und 2003, S. 436 verstehe ich ja, aber was bedeutet WM?
im gleichen schriftstück steht „LG Berlin in MM 2002, S. 98“. was bedeutet hier das MM?

vielen dank und entschuldigung, dass ich für diese frage keine diskussionsfähigere ausdrucksweise gefunden hab!

tobi

Hallo Tobi,

in der Uni-Bibliothek liegt mit Sicherheit ein Abkürzungsverzeichnis aus. WM ist eine Fachzeitschrift (ich weiß selbst gerade nicht, was die Abkürzung bedeutet). „BGH in WM“ bedeutet also, dass das BGH-Urteil in der WM (JuS, Jura, NWZ usw.) abgedruckt ist.

Levay

Hallo,

es gibt da leider ziemlich viele Abkürzungen, leider leider auch immer einige, die in keiner Sammlung zu finden sind. :wink:

Es gibt wohl diverse Bücher mit jur. Abkrüzungen, auf die Schnelle habe ich aber das hier gefunden:

http://www.zap-verlag.de/online-dienste/iusgratis/ak…

Passt das dann auch bei Dir? Mietermagazin Berlin bzw. Wertpapiermitteilungen? :smile:

Grüße
Andreas

PS: Ich hab noch einige Seiten gefunden, zB http://www.bib.uni-mannheim.de/bereiche/jura/db-kap1…
Also einfach durchforsten…

hallo ihr!

"BGH in WM 2003, S.

436". BGH und 2003, S. 436 verstehe ich ja, aber was bedeutet
WM?

WM ist tatsächlich eine Abkürzung mit Doppelbedeutung. Es heißt einerseits Wertpapiermeldungen aber auch Wohnungs- und Mietrecht, je nach Kontext.
mfg A.