hallo ihr!
ich muss zugeben, dass ich jura studiere, aber in schriftstücken mit urteilen stolpere ich immer wieder über urteilsangaben, die ich nicht verstehe.
beispielsweise das mietrecht betreffend „BGH in WM 2003, S. 436“. BGH und 2003, S. 436 verstehe ich ja, aber was bedeutet WM?
im gleichen schriftstück steht „LG Berlin in MM 2002, S. 98“. was bedeutet hier das MM?
vielen dank und entschuldigung, dass ich für diese frage keine diskussionsfähigere ausdrucksweise gefunden hab!
tobi