Ein Anhänger ist auf eine GmbH zugelassen und auch versichert. Fahrzeugart: Anhänger im Werkverkehr (WKZ 581) Gesamtgewicht 2t.
Folgender Fall: Im Rahmen einer privaten Nutzung des Anhängers wurde der Anhänger abgeladen. Eine Tonne rollte die Ladeklappe hinab und beschädigt den Zaun des Nachbarn.
Der „Ablader“ als auch der Geschädigte arbeiten bei der GmbH.
Der Anhänger war übrigens zum Zeitpunkt des Schadens nicht an ein Kfz angehängt.
Tritt hier die Haftpflichtversicherung des Anhängers ein?
Ist eine private (unentgeltliche) Nutzung überhaupt mitversichert?
Tritt hier die Haftpflichtversicherung des Anhängers ein?
Das sollte sie.
Ist eine private (unentgeltliche) Nutzung überhaupt mitversichert?
Jegliche Nutzung ist mitversichert, es sei denn sie wäre unberechtigt gewesen. Wenn die Firma ihrer Versicherung erklärt, der Nutzer habe den Hänger ohne Erlaubnis benutzt, könnte die Sache anders aussehen.
Speziell für den Entladevorgang wurde der Hänger abgehängt?! Das ist schon mal erklärungsbedürftig.
Grundsätzlich ist auch diese Nutzung versichert, soweit der VR nicht einen Verstoß gegen die Verwendungsklausel einwendet… wovon ich mal nicht ausgehe.
Allerdings bezweifel ich, dass bei diesem konkreten Hergang und der Konstellation der Beteiligten Deckung besteht.
Tritt hier die Haftpflichtversicherung des Anhängers ein?
Ist eine private (unentgeltliche) Nutzung überhaupt
mitversichert?
Meine Vorschreiber sagen ja, dass da die Haftplicht des Anhängers einspringen sollte. Verstehe ich (als Laie) nicht. Müsste nicht die Haftpflicht von demjenigen greifen, der für die rollende Tonne verantwortlich ist? Z.B. wenn die jemand auf dem Anhänger umgestossen hat?
Wenn der Anhänger selber in den Zaun gerollt wäre, könnte ich das ja noch verstehen. Aber so kann ich nicht nachvollziehen, warum die Anhängerhaftplich da greifen soll?
Ob eine private Nutzung mitversichert ist, wird in der Police stehen. Wenn da aber keine Einschränkungen im Bezug des Nutzungskreises besteht, ist es meiner Meinung nach schon legitim Firmeneigentum nach Rücksprache mit dem Eigentümer zu nutzen und ist dann auch versichert.
Meine Vorschreiber sagen ja, dass da die Haftplicht des
Anhängers einspringen sollte. Verstehe ich (als Laie) nicht.
Das Be- und Entladen steht in engem Zusammenhang zur Nutzung bzw. zum Betrieb eines Fahrzeuges, daher ist dies über die Kfz-Haftpflicht des Anhängers versichert (wenn denn eine solche besteht).
Für diesen konkreten Sachverhalt habe ich allerdings Bedenken hinsichtlich der Deckung geäußert, da hast Du nicht gründlich gelesen.
Meine Vorschreiber sagen ja, dass da die Haftplicht des
Anhängers einspringen sollte. Verstehe ich (als Laie) nicht.
Das Be- und Entladen steht in engem Zusammenhang zur Nutzung
bzw. zum Betrieb eines Fahrzeuges, daher ist dies über die
Kfz-Haftpflicht des Anhängers versichert (wenn denn eine
solche besteht).
Ja ok danke, dann versteh ich das auch.
Für diesen konkreten Sachverhalt habe ich allerdings Bedenken
hinsichtlich der Deckung geäußert, da hast Du nicht gründlich
gelesen.
Hast du, ja, und habe ich auch gelesen (aber für mich erst mal gedanklich gestrichen). Du hast bemängelt, dass der Anhänger speziell für den Abladevorgang abgekuppelt wurde. Das hat der Fragesteller aber so gar nicht beschrieben. Er hat nur beschrieben, dass er nicht mehr angekuppelt war. Und das ist ja nun zunächst nix ungewöhnliches.
Hast du, ja, und habe ich auch gelesen (aber für mich erst mal
gedanklich gestrichen). Du hast bemängelt, dass der Anhänger
speziell für den Abladevorgang abgekuppelt wurde.
Ich habe nicht bemängelt, sondern diesen Sachverhalt hinterfragt.
Er hat nur
beschrieben, dass er nicht mehr angekuppelt war. Und das ist
ja nun zunächst nix ungewöhnliches.
Doch, frage mal jemand, der häufig einen Hänger benutzt.
Meine Bedenken bestehen aber völlig unabhängig davon, ob der Anhänger noch am Fz hing oder nicht.