Abladen vor dem Krankenhaus

Hi,
mal theoretisch angenommen - jemand legt einen anderen, offensichtlich sehr kranken Menschen vor die Notaufnahme eines Krankenhauses und verschwindet dann - wäre das irgendwie strafbar?
Der „Lieferant“ macht sich nicht bemerkbar und hofft einfach dass der „Kranke“ schon gefunden wird.
In diesem Fall wäre der „Kranke“ ein Freund/Verwandter des „Lieferanten“ und er könnte wichtige Hinweise auf die Ursache der Erkrankung geben wenn er denn bei ihm bliebe.

bin schon gespannt was ihr meint!
viele Grüße
Susanne

Hallo,

Sollte wohl klar zu beantworten sein:

§ 323c (http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html)

Solange noch Gefahr für den Menschen besteht ist Hilfe zu leisten. Diese Verpflichtung sehe ich erst erfüllt, wenn man diesen Menschen in die Obhut eines Anderen übergeben hat.

Gruß

Joschi

Hallo zusammen,

außerdem bitte an § 221 StGB, Aussetzung, denken!

Gruß vom Wiz