Hallo zusammen,
angenommen ein ehemaliger Arbeitnehmer will gegen die Kündigung klagen.
Wie läuft alles ab? Wer trägt die Gerichtskosten? Benötigt man einen Anwalt?
Vielen Dank im Voraus
Hallo zusammen,
angenommen ein ehemaliger Arbeitnehmer will gegen die Kündigung klagen.
Wie läuft alles ab? Wer trägt die Gerichtskosten? Benötigt man einen Anwalt?
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
Die Klage wird innerhalb der Klagefrist eingereicht. Begründung kann später erfolgen. Für Rechtsunkundige gibt es beim Arbeitsgericht Rechtspfleger, die bei der Formulierung/Einreichung helfen.
Jede Seite trägt Ihre Kosten selbst - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens
In der ersten instanz besteht kein Anwaltszwang - aber empfehlenswert ist eine fachanwaltliche Vertretung unbedingt.
&Tschüß
Wolfgang