Ablauf beim Arbeitsgericht

Hallo zusammen,

angenommen ein ehemaliger Arbeitnehmer will gegen die Kündigung klagen.
Wie läuft alles ab? Wer trägt die Gerichtskosten? Benötigt man einen Anwalt?

Vielen Dank im Voraus

Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

Nach Eingang der Klage (entweder durch die Partei, einen Anwalt oder die Rechtsantragsstelle) wird innerhalb von ca. 6 Wochen ein Termin zur Güte bestimmt. Bei diesem Termin ist von jeder Partei jemand anwesend und man versucht in diesem Termin den groben Sachverhalt darzutellen und zu schauen, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Dauer ca. 15 Minuten.
Sollte in diesem Termin keine Einigung erfolgen, gibt es meistens Schriftsatzfristen und etwa ein halbes Jahr später ein Kammertermin, bei dem nebem dem Richter aus der 1, Verhandlung auch noch 2 ehrenamtliche Richter sitzen (1 Arbeitnehmer, 1 Arbeitgeber). Erst in diesem Kammertermin kann ein Urteil ergehen.
Die Gerichtskosten trägt der Verlierer bzw. bei einem Vergleich beide je zur Hälfte. Anwaltskosten muss jeder Partei für sich selbst tragen (der Verlierer zahlt also nicht beide Anwälte). Anwaltspflicht besteht nicht.

Viele Grüße

Steferl