Ablauf beim Hauskauf von privat

Hallo meine lieben,

nachdem ich keine rechtliche Frage stelle :smile: sondern nur einen Ratschlag hinsichtlich einer sinnvollen Reihenfolge hätte, bleibe ich mal beim ich/wir.

  • Wir haben ein Häuslein gefunden, das uns sehr gefallen würde.
  • Verkäufer würde es uns auch gern verkaufen.
  • Unsere Bank hat vor 2 Wochen schon alles freudig abgenickt.

Das Häuslein ist Jahrgang 2000 - top Zustand - Niedrigenergie etc. Preis ist eigentlich auch o.k. jetzt noch ein bisschen zu handeln gebietet die Teppichhändlerehre :wink: das wird dann heute sein - aber egal was rauskommt, den ausgeschrieben Preis können wir bezahlen.

Nur wie geht es DANN weiter?

Vorvertrag? So ne Art sicherheit für uns beide, dass wir nicht abspringen und er uns das Häusle vor der Nase wegverkauft ?

Notartermin für Kaufvertrag? Evtl. zeitgleich Austragung der noch eingetragenen Grundschulden des VK

Eintragung Eigentümerwechsel?
Auflassungvormerkung?
Auflassung?
Darlehensvertrag abschliessen? Oder kommt der vor dem Kaufvertrag?
Grundschulden des Käufers eintragen? Oder macht das die Bank?

Mein letzter Immobilienkauf ist genau 20 Jahre her und da hat der Generalunternehmer alles gehandelt … und mir gesagt was ich noch alles machen muss *seufz*

Und ich möchte halt so wenig Bank- und Notarbesuche wie möglich, weil ich für JEDEN Termin einen Tag Urlaub verbraten muss :frowning: aber vergessen möchte ich halt auch nichts.

VG

Hex

Hallo meine lieben,

glückwunsch

Nur wie geht es DANN weiter?

Vorvertrag? So ne Art sicherheit für uns beide, dass wir
nicht abspringen und er uns das Häusle vor der Nase
wegverkauft ?

sowas ist unüblich und idr auch oft nicht verbindlich und zu aufwändig. man verlässt sich auf die zusage und bestellt den notar

Notartermin für Kaufvertrag? Evtl. zeitgleich Austragung der
noch eingetragenen Grundschulden des VK

Eintragung Eigentümerwechsel?
Auflassungvormerkung?
Auflassung?
Darlehensvertrag abschliessen? Oder kommt der vor dem
Kaufvertrag?
Grundschulden des Käufers eintragen? Oder macht das die Bank?

um all das kümmert sich der notar zug um zug. zur bank gehen und mitteilen, dass sie den vertrag fertig machen können. die sagen dann, was sie benötigen…

gruß inder

Hi Inder

ich danke dir

na dann ist es ja einfach :smile:

dann drück mir doch heute abend ab 19 Uhr mal die Daumen, dass ich da noch bissel was gehandelt bekomme *seufz* ich kann das doch nicht :-\

VG Hex.

Hi Inder

ich danke dir

na dann ist es ja einfach :smile:

gerne

dann drück mir doch heute abend ab 19 Uhr mal die Daumen, dass
ich da noch bissel was gehandelt bekomme *seufz* ich kann das
doch nicht :-\

ich kann das sehr gut, habe es aber nicht gemacht.

der preis war o.k. und realistisch, der verkäufer seeeehr nett und hatte sich viele jahre intensiv um das haus gekümmert (es stand da „wie geleckt“) und mein fachmann meinte auch, dass alles o.k. wäre und der preis stimmte…

mir war es irgendwie zu blöd da noch wg. ein paar tausender rumzuschachern. hätte irgendwie die positive stimmung belastet.

man muss allerdings dazusagen, dass das haus ursprücnglich 25K teurer gewesen wäre, aber diese kohle hätte der makler bekommen. ich hab die also „gespart“… war ja auch was…

gruß inder

Hi,

Käufer und Verkäufer gehen gemeinsam zum Notar.
Der Preis wird schriftlich festgelegt.

Der Käufer geht mit den Unterlagen zur Bank und leitet die vorher abgesprochene Finanzierung in die Wege.

Entweder sagt die Bank dem Notar direkt bescheid wenn die Finanzierung durch ist oder Käufer macht dies.

Notar macht sein Ding bis der Käufer offizieller Eigentümer ist und schickt der Bank die Unterlagen zu, dass diese an erster Stelle im Grundbuch steht und der Käufer nun Eigentümer ist.

Die Bank bezahlt den Verkäufer.

MFG

dankeschön :smile:

hi

mir war es irgendwie zu blöd da noch wg. ein paar tausender
rumzuschachern. hätte irgendwie die positive stimmung
belastet.

hmm auch wieder wahr

mal schauen - ich glaube ich frage nach seiner Schmerzgrenze und die akzeptiere ich dann auch :smile:

Vielen dank nochmal und hast auch ein * bekommen :smile:

Hex

Falls noch nicht zu spät:

  • Darlehensvertrag bei der Bank unterschreiben (mit Vorbehalt der Beurkundung)
  • Übersendung der Formulare für die Grundbucheintragung, die Sicherheit für die Bank.
  • Notarvertrag unterzeichnen und im Anschluss danach sofort auch die Eintragung der Grundschuld für die Bank.
    Begründung:
    Nach der Eintragung des zukünftigen Eigentümer (Auflassungsvormerkung) wird in alle Regel die Zahlung des Kaufpreises fällig. Wenn dann das Grundbuchamt diese Eintragung für die Bank nicht bestätigt hat, bezahlt die Bank das Darlehen nicht aus!!!
    Abhilfe:
    Immer den notariellen Kaufvertrag zusammen mit der Eintragung der Grundschuld für die finanzierende Bank am selben Termin vornehmen!