Hallo meine lieben,
nachdem ich keine rechtliche Frage stelle sondern nur einen Ratschlag hinsichtlich einer sinnvollen Reihenfolge hätte, bleibe ich mal beim ich/wir.
- Wir haben ein Häuslein gefunden, das uns sehr gefallen würde.
- Verkäufer würde es uns auch gern verkaufen.
- Unsere Bank hat vor 2 Wochen schon alles freudig abgenickt.
Das Häuslein ist Jahrgang 2000 - top Zustand - Niedrigenergie etc. Preis ist eigentlich auch o.k. jetzt noch ein bisschen zu handeln gebietet die Teppichhändlerehre das wird dann heute sein - aber egal was rauskommt, den ausgeschrieben Preis können wir bezahlen.
Nur wie geht es DANN weiter?
Vorvertrag? So ne Art sicherheit für uns beide, dass wir nicht abspringen und er uns das Häusle vor der Nase wegverkauft ?
Notartermin für Kaufvertrag? Evtl. zeitgleich Austragung der noch eingetragenen Grundschulden des VK
Eintragung Eigentümerwechsel?
Auflassungvormerkung?
Auflassung?
Darlehensvertrag abschliessen? Oder kommt der vor dem Kaufvertrag?
Grundschulden des Käufers eintragen? Oder macht das die Bank?
Mein letzter Immobilienkauf ist genau 20 Jahre her und da hat der Generalunternehmer alles gehandelt … und mir gesagt was ich noch alles machen muss *seufz*
Und ich möchte halt so wenig Bank- und Notarbesuche wie möglich, weil ich für JEDEN Termin einen Tag Urlaub verbraten muss aber vergessen möchte ich halt auch nichts.
VG
Hex