Hallo Experten,
ich habe mal eine ganz allgemeine Frage:
Wie ist eigentlich genau der Erb-Ablauf nach dem Tod eines Verwandten.
- Wer informiert das Gericht von dem Tod?
- Was macht das Gericht dann? Schreibt es die potenziellen Erben an, auch wenn ein Testament besteht? Wer überreicht ein beim Notar hinterlegtes Testament? Wie lange dauert so ein Vorgang in der Regel?
- Muss jemand enterbtes etwas dafür tun, dass er seinen Pflichteil erhält? Oder stellt das Gericht selbständig fest, dass ein Pflichteil zu verteilen wäre?
Leider habe keine Informationsseite gefunden, nur Informationen was ein Pflichtteil ist und ob man ein Anrecht drauf hat.
Viele Grüße
Hi,
ich habe mal eine ganz allgemeine Frage:
Wie ist eigentlich genau der Erb-Ablauf nach dem Tod eines
Verwandten.
- Wer informiert das Gericht von dem Tod?
Ich glaube mich zu erinnern, daß das Standesamt das Nachlaßgericht über den Todesfall informiert. Aber auch die Verwandten können mit der Sterbeurkunde und mit einem evtl. vorhandenen Testament das Nachlaßgericht informieren.
- Was macht das Gericht dann? Schreibt es die potenziellen
Erben an, auch wenn ein Testament besteht?
Wenn ein Erbe in einem Testament drinsteht schon, ist weder ein Testament noch ein Erbe bekannt, kann das Gericht einen Nachlaßverwalter einsetzen, der sich einen Überblick über den Umfang des Erbes machen kann und evtle. Erben ermittelt. Das kann über Standesämter bzw. Zeitungsanzeigen etc. erfolgen.
Wer überreicht ein
beim Notar hinterlegtes Testament?
Der Notar, dem man die Sterbeurkunde zusenden sollte.
Wie lange dauert so ein
Vorgang in der Regel?
Kann ich leider nicht sagen, manche Gerichte arbeiten schneller, andere langsamer.
- Muss jemand enterbtes etwas dafür tun, dass er seinen
Pflichteil erhält? Oder stellt das Gericht selbständig fest,
dass ein Pflichteil zu verteilen wäre?
Er muß seinen Pflichtteil beim Erben geltend machen. Hierbei ist die Verjährungsfrist von 3 Jahren nach Bekanntwerden des Todesfalles und der beschränkenden Verfügung (Pflichtteil) zu beachten.
Leider habe keine Informationsseite gefunden, nur
Informationen was ein Pflichtteil ist und ob man ein Anrecht
drauf hat.
Da gibt es zig Seiten dazu. Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder des Erblassers und die Ehefrau. Sind keine Kinder vorhanden weil vorverstorben, sind die Enkel auch pflichtteilsberechtigt. Hat der Erblasser keine Kinder, dann sind die Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des Erbteiles. Ein Pflichtteil kann nur durch ganz bestimmte Voraussetzungen (Beispiel: körperliche Gewalt oder Drohungen gegen den Erblasser) entzogen werden.
Gruß
Tina