Ablauf der Gewährleistung?

Hallo,

ich habe bei meinem 2 Jahre alten Auto einen Defekt festgestellt. Auslieferungsdatum ab Werk in Deutschland war der 01.07.2002.

Die Vertragswerkstatt weigerte sich nun, die Reparaturkosten auf Gewährleistung zu übernehmen (Termin in der Werkstatt war am 01.07.2004, also genau am Stichtag), mit der Begründung, die Gewährleistungsfrist sei bereits Mitte Juni 2004 abgelaufen, da zu diesem Zeitpunkt der Wagen im Werk im Ausland fertiggestellt wurde. Der Auslieferungstermin ab Deutschland (Hauptsitz der Automarke) spiele keine Rolle, das sei in den Gewährleistungsbedingungen der AG auch so festgelegt (keine Ahnung, ob das wirklich so ist).

(Man gewährte mir allerdings gnädigerweise einen Rabatt auf Kulanzbasis von ca. 50% der entstandenen Kosten.)

Es kann doch nicht sein, dass nicht das Auslieferunsdatum (an dem übrigens auch der Kundendienst vor der Übergabe vorgenommen wurde) als Beginn der Gewährleistungszeit zählt, sondern das Herstellungsdatums des Wagens, oder?

Hat da jemand mehr Ahnung wie ich?

Tausend Dank, Anna.

Meines Wissens beginnt die Gewährleistung mit dem Datum der Auslieferung an den Kunden. Sonst könnten die Hersteller ja alle Autos erstmal 2 Jahre auf Halde stellen, um die Gewährleistung einzusparen…
MFG Peter

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Hi!

Bei einem in Deutschland (Händler) gekauften und zugelassenem Fahrzeug beginnt die Garantie/Gewährleistung mit dem Datum der Erstzulassung.
Pech z.B. für die mit einer Tageszulassung gekauften Wagen.

Bei einem Reimportiertem Fahrzeug beginnt sie dagegen mit dem Tag der Auslieferung. Und das nicht zum Kunden, sondern vom Werk zum Händler.

Gewährleistungsbedingungen der AG sind Schall und Rauch, es zählt das Deutsche Gesetz.

Also, nochmal schlau machen, was Du für ein Fahrzeug hast und anschliessend nochmal im Brett für Recht fragen oder einen Anwalt einschalten.

Grüsse
Andre