Hallo,
ich habe bei meinem 2 Jahre alten Auto einen Defekt festgestellt. Auslieferungsdatum ab Werk in Deutschland war der 01.07.2002.
Die Vertragswerkstatt weigerte sich nun, die Reparaturkosten auf Gewährleistung zu übernehmen (Termin in der Werkstatt war am 01.07.2004, also genau am Stichtag), mit der Begründung, die Gewährleistungsfrist sei bereits Mitte Juni 2004 abgelaufen, da zu diesem Zeitpunkt der Wagen im Werk im Ausland fertiggestellt wurde. Der Auslieferungstermin ab Deutschland (Hauptsitz der Automarke) spiele keine Rolle, das sei in den Gewährleistungsbedingungen der AG auch so festgelegt (keine Ahnung, ob das wirklich so ist).
(Man gewährte mir allerdings gnädigerweise einen Rabatt auf Kulanzbasis von ca. 50% der entstandenen Kosten.)
Es kann doch nicht sein, dass nicht das Auslieferunsdatum (an dem übrigens auch der Kundendienst vor der Übergabe vorgenommen wurde) als Beginn der Gewährleistungszeit zählt, sondern das Herstellungsdatums des Wagens, oder?
Hat da jemand mehr Ahnung wie ich?
Tausend Dank, Anna.