Ablauf des befristeten Vertrags

Hallo liebe Experten,

ein befristeter Vertrag läuft am 31.03.06 aus. Wann muss der Arbeitnehmer zum Arbeitsamt um sich arbeitslos/suchend zu melden?

Soviel ich weiß, muß das 3 Monate vorher geschehen. Das wäre im Dezember. Ist das Datum gleich oder sollte er Anfang Dezember zum Arbeitsamt gehen oder reicht es wenn er Ende Dezember sich arbeitslos meldet?

Liebe Grüße - Heike

Ohne Gewähr
Hi!

Wenn ich richtig informiert bin, muss das spätestens 3 Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen - also bis zum 31.12.05!

Ich kann mich aber täuschen!!!

Natürlich kannst Du auch heute schon dahin!

LG
Guido

Hallo

Wenn ich richtig informiert bin, muss das spätestens 3 Monate
vor Ablauf der Befristung erfolgen - also bis zum 31.12.05!

Wie Du schon richtig andeutest, ist das alles reichlich umstritten. Es ist in der Tat zu empfehlen, daß der AN kurz vor Ablauf der „Drei-Monate-Vorher-Frist“ bei der AfA aufläuft, wenn er einer rechtlichen Streitigkeit sicher aus dem Weg gehen will.

Gruß,
LeoLo

Danke sehr.

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