Hey,
ich bin auf dem Weg ein Auto über mobile.de zu kaufen. Das Problem ist, dass ich mich gar nicht mit dem Ablauf eines solchen Kaufs auskenne.
Kann mir jemand erklären wie das Ganze funktioniert?
Vor allem interessiert mich die Zulassung und die Versicherung. Wie lange dauert es, bis ich das Auto fahren darf? Also bis der Wagen versichert und registriert ist?
Viele Grüße
Nick
Hallo,
Du lässt Dir die Zulassung (Kopie müsste ausreichen) schicken, gehts zum Verkehrsamt und holst Dir Kurzzeitkennzeichen. Dafür benötigst Du die Angaben aus der Zulassung. Mit den Kennzeichen fährst Du zum Verkäufer, Kaufvertrag machen, Geld gegen Auto tauschen, Kurzzeitkennzeichen ranmachen und nach Hause fahren. Die Kurzzeitkennzeichen gelten 10 Tage. In dieser Zeit kannst Du das Auto in Ruhe auf Deinen Namen anmelden.
Ach ja, meine Versicherung hat mir das Kuzzeitkennzeichen kostenlos versichert, wenn ich anschließend das Fahrzeug dort versichere.
Gruß
schubtil
Hallo Schubtil,
Du lässt Dir die Zulassung (Kopie müsste ausreichen) schicken,…
Bei welcher Behörde hilft Dir eine Kopie - egal von welchem Dokument - weiter???
Die Kurzzeitkennzeichen gelten 10 Tage.
Au weia!!!
Ich weiß nicht, wo Du diese Angabe her hast. Zumindest in Deutschland sind es 5 Tage.
Ach ja, meine Versicherung hat mir das Kuzzeitkennzeichen
kostenlos versichert, wenn ich anschließend das Fahrzeug dort
versichere.
Kostenlos sicherlich nicht. Oftmals wird der Zeitraum für die KZK aber mit angerechnet.
Beste Grüße
Guido
Hallo Raeviliss,
vorab sollte man abklären, ob der Wagen eventuell zugelassen übergeben wird. Sollte man als Verkäufer zwar nie machen, aber es wird regelmäßig gemacht. Warum also als Käufer nicht davon provitieren, falls möglich.
Wenn nicht: Falls der Wagen in der Nähe steht, kann sich ein zweiter Weg zum Auto lohnen und man spart sich die Kurzzeitkennzeichen.
Mit den Fahrzeugdaten gehst Du zu Deiner Versicherung. Dort bekommst Du eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung, früher: Doppelkarte) für die Zulassung. Falls Du den Wagen nicht zugelassen übernehmen kannst und Kurzzeit brauchst, benötigst Du dafür eine zweite eVB, die für ein KZK gültig sein muss. Unbedingt aber gleich nach den Kosten fragen!
Für die Zulassung brauchst Du: eVB, Fzg-Brief und Schein, AU-Bescheinigung (außer beim neuen Auto, i.d.R. bis 3 Jahre), Ausweis und Deine Bankverbindung für die KFZ-Steuer. Falls der Wagen noch zugelassen ist, brauchst Du auch noch die alten Kennzeichen.
Von der eventuellen Wartezeit im Amt mal abgesehen geht das innerhalb von einigen Minuten, bis Du mit dem Auto fahren darfst.
Beste Grüße
Guido
Hallo Guido,
Du lässt Dir die Zulassung (Kopie müsste ausreichen) schicken,…
Bei welcher Behörde hilft Dir eine Kopie - egal von welchem
Dokument - weiter???
Für die Zulassung zum Kurzzeitkennzeichen reicht eine Kopie, weil das Verkehrsamt nur die Angaben zum Fahrzeug benötigt um die richtige Zulassung auszustellen. Bei mir waren sie damit jedenfalls zufrieden.
Die Kurzzeitkennzeichen gelten 10 Tage.
Au weia!!!
Ich weiß nicht, wo Du diese Angabe her hast. Zumindest in
Deutschland sind es 5 Tage.
Bei meinem Verkehrsamt wurde für 10 Tage ausgestellt. Keine Ahnung, ob es dafür überhaupt eine einheitliche Regelung gibt, ist aber auch nicht wirklich wichtig für die Ausgangsfrage.
Ach ja, meine Versicherung hat mir das Kuzzeitkennzeichen
kostenlos versichert, wenn ich anschließend das Fahrzeug dort
versichere.
Kostenlos sicherlich nicht. Oftmals wird der Zeitraum für die
KZK aber mit angerechnet.
Das ist so gut wie kostenlos, im Vergleich zu einer extra Versicherung.
Gruß
schubtil
Guten Tag,
Hi Guido,
danke für die schnelle Antwort.
Das Auto ist höchstwahrscheinlich nicht zugelassen, es ist aber in meiner Nähe.
Ich muss also zunächst zur Versicherung hingehen und den Wagen versichern. Was für Papiere brauche ich? Muss mit der Verkäufer etwas geben?
Erst dann gehe ich zum Verkehrsamt und frage nach den KZK.
Und dann kann ich schon das Auto abholen und bezahlen.
Am Ende erfolgt die Zulassung in meiner Stadt - Nürnberg.
Bin ich auf dem richtigen Weg ?
Grüße
Nick
Hallo noch mal,
Für die Zulassung zum Kurzzeitkennzeichen reicht eine Kopie,
weil das Verkehrsamt nur die Angaben zum Fahrzeug benötigt um
die richtige Zulassung auszustellen. Bei mir waren sie damit
jedenfalls zufrieden.
Für die KZK brauchen die eigentlich gar keine Fahrzeugdaten, nur Halterdaten.
Bei meinem Verkehrsamt wurde für 10 Tage ausgestellt. Keine
Ahnung, ob es dafür überhaupt eine einheitliche Regelung gibt,
Klar ist das gesetztlich geregelt. Kann ja nicht jedes Amt machen, wozu es Lust hat. Und im Gesetz steht halt, dass die für max. 5 Tage gültig sind.
ist aber auch nicht wirklich wichtig für die Ausgangsfrage.
Stimmt, eigentlich reicht der Zeitraum aus.
Das ist so gut wie kostenlos, im Vergleich zu einer extra
Versicherung.
Richtig, das sollte günstiger sein, als eine extra Versicherung für ein KZK abzuschließen. Aber kostenlos ist das sicherlich nicht.
Beste Grüße
Guido
Hallo noch mal,
wenn der Wagen schon abgemeldet ist, wirst Du an die Kurzzeitkennzeichen nicht vorbei kommen. Alleine schon, um eine Probefahrt machen zu können.
Für die Versicherung brauchst Du verschiedene Fzg-Daten. Am besten eine Kopie vom Fzg-Schein geben lassen. Dann beide eVB geben lassen, vom Verkehrsamt Kurzzeitkennzeichen holen, Auto holen und beim Verkehrsamt zulassen.
Beste Grüße
Guido