Folgender Sachverhalt:
Person X bekommt einen Strafzettel (z.B. wegen Falschparken), dieser wird aus unbekannten Gründen nicht bezahlt, der Bußgeldbescheid von der Stadt folgt.
Person X legt nun Beschwerde gegen den Bußgeldbescheid bei der Stadt ein, bezahlt den Strafzettel, jedoch nicht den Bußgeldbescheid. Die Stadt gibt den Vorgang ans entsprechende Gericht weiter.
Das Gericht stellt das Verfahren ein, die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Staatskasse.
Muss Person X nun das Bußgeld nachträglich noch bezahlen oder wurde der Bußgeldbescheid durch Einstellung des Verfahrens außer Kraft gesetzt?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!