Hallo,
zu Lebzeiten des Erblassers wurde zwischen den Erben eine notarielle Vereinbarung getroffen, wie beim Fall der Immobilie in die Erbmasse zu verfahren sei („Berliner Testament“). Beide Erben erhalten jeweils die Hälfte. Nach einem vorher festgelegtem Vermögensausgleich übernimmt einer der Erben das Grundstück. Wie ist der Ablauf im Erbfall:
- Beantragung Erbschein bei Nachlaßgericht (evtl. bereits unter Vorlage der Vereinbarung?)
- Nochmaliger Gang zum Notar mit Erbschein wegen des nun tatsächlich stattfindenden Vermögensausgleichs
- Überschreibung
Ist das richtig?
Gruß
rakete