Ablauf Erbfall Immobilie

Hallo,
zu Lebzeiten des Erblassers wurde zwischen den Erben eine notarielle Vereinbarung getroffen, wie beim Fall der Immobilie in die Erbmasse zu verfahren sei („Berliner Testament“). Beide Erben erhalten jeweils die Hälfte. Nach einem vorher festgelegtem Vermögensausgleich übernimmt einer der Erben das Grundstück. Wie ist der Ablauf im Erbfall:

  1. Beantragung Erbschein bei Nachlaßgericht (evtl. bereits unter Vorlage der Vereinbarung?)
  2. Nochmaliger Gang zum Notar mit Erbschein wegen des nun tatsächlich stattfindenden Vermögensausgleichs
  3. Überschreibung

Ist das richtig?

Gruß
rakete

Howdy rakete,

hmmm, ein Berliner Testament wird normalerweise zwischen Lebens- / Ehepartnern geschlossen, bei denen die beiden sich dann gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Andere Erben sind idR nur in der Art beteiligt, dass sie in den Wünschen der Ehe-/Lebenspartner bzgl. der Verteilung nach -beider- Tod benannt werden (so ala „wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein und nach unserem Tod sollen Hinz und Kunz jeweils die Hälfte erben“).

Sag uns in diesem hypothetischen Fall doch einmal, wer die beiden potentiellen Erben sind, und ob der genannte Erblasser der letzte der beiden Partner ist, die das BT unterzeichnet haben.

Gruß
BW

Die Erben sind die beiden Geschwister bzw. Kinder des letztverbliebenen Erblassers.

Gruß
rakete