Hallo liebe Experten !
Meine Frage bezieht sich auf ein rund 200 Jahre altes Fachwerkhaus.
Es ist in Gutem Zustand, aber…
es steht auf einem Erbpachtgrundstück mit einer Restlaufzeit von 30 Jahren.
Laut Auskunft wollen die Besitzer des Grundstücks den Vertrag keinesfalls verlängern bzw. schließen auch den Verkauf des Grundstücks aus.
deshalb kommt ein Kauf für uns wohl nicht in Frage
(schade eigentlich, guter Zustand u. sehr günstiger Preis)
Nun aber mal rein interessenhalber:
Was passiert nun Nach Ablauf des Vertrag ???
(Bitte das Grundstück besenrein verlassen?
)
? GrußChristian ?
Steht alles im Erbpachtvertrag.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
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Hallo Christian,
da ihr als Interessenten den Erbpachtvertrag wahrscheinlich nicht zu Hand habt folgendes:
zumeist (wenn nicht anders im Erbpachtvertrag geregelt) fällt das Grundstück an den Eigentümer zurück. Der Grundstückseigentümer hat aber den Eigentümer des Häuschens auszuzahlen mit dem aktuellen Verkehrswert, den das Haus zur Zeit des „Heimfalls“ besitzt, was immer wieder zu grossen Streitigkeiten führt…
grüsse
dragonkidd
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Widerspruch
Widerspruch! Es gibt Verträge mit anderen Inhalten. Mein letzter Auftrag war dergestalt, dass der Grundstückseigentümer das Haus zu einem Verkehrswert von 80% kauft. Dabei ist gemeinsam ein amtlich bestellter Gutachter damit zu beauftragen. Dessen Urteil ist bindend…
UNBEDINGT den Vertrag lesen oder lesen lassen!
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
Der Grundstückseigentümer hat aber den Eigentümer des Häuschens
auszuzahlen mit dem aktuellen Verkehrswert, den das Haus zur
Zeit des „Heimfalls“ besitzt, was immer wieder zu grossen
Streitigkeiten führt…
grüsse
dragonkidd
Sehr geehrter Herr Pausch,
bitte Postings genau lesen: ich habe geschrieben ZUMEIST, WENN NICHTS ANDERES IM VERTRAG GEREGELT
da ich denke, dass Herr Rother lesen kann und bei klarem Verstand ist, gehe ich davon aus, dass er verstanden hat, dass die Regelung die ich beschrieben habe „zumeist“ und damit wohl für 90 % aller Erbpachtverträge zutrifft aber eben nicht für alle. Dass ihnen ausnahmsweise ein Exotenvertrag untergekommen ist, dafür kann ich nix.
Ich habe Herrn Rothers Posting so verstanden dass er sich „rein Interessehalber“ mal ALLGEMEIN informieren wollte und diese ALLGEMEINE Information habe ihm gegeben.
In diesem Forum soll ja auch keine einzelfallbezogene Rechtsberatung stattfinden, sondern allgemeine Informationen weitergegeben werden.
mfg dragonkidd
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