Hallo,
ich habe eine Frage:
Ein Wasserschaden,
im 1. OG an der Badezimmerdecke kommt Wasser durch.
der Installateur stellt fest, dass das an dem Ablauf der Badewanne im 2. OG liegt. Dort befindet sich eine Art Gulli, wodurch normalerweise, das Wasser abfließt.
aber die Rohe müssen laut Handwerker erneuert werden.
Der Abzweig des Abwasserrohres für diesen „Wohnstrang“ befindet sich ca. 2 m. entfernt.
Aber die Rohre des Ablaufes sind in der Decke. ist das jetzt Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum.
Und auch wenn die Frage dumm ist, Wenn es Sondereigentum ist,- ist es das Sondereigentum aus dem 1 OG… (Zimmerdecke etc)
oder das Sondereigentum aus dem 2. OG?
vielen Dank im Voraus
Bürger