Ablauf für Frühberentung (volle Erwerbsminderungsrente)

Hallo ,

wie ist der Ablauf um einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen. Wenn man schon eine Behinderung von Grad 40 aufgrund einer psychischen Krankheit hat und schon mehrere versuche , auf dem Arbeitsmarkt unternommen hat, für eine Eingliederung jedoch erfolglos. Muss man ein Gutachten von seinem behandelten Artzt und Psychologen vorlegen oder wird man von einem unabhängigen Gutachter begutachtet. ? Wie schwierig ist es eine volle Erwerbsminderungsrente durchzubkommen und wie lange muss man einbezahlt haben ?

Was der Hausarzt dazu beiträgt, ist von untergeordnetem Interesse. Der Rentenversicherungsträger begutachtet selbst (durch eigene oder freie Mitarbeiter), falls es vor Gericht geht, wird dann ein unabhängiger Gutachter beauftragt. Die Krankenakte und damit auch die Befunde etc. des Hausarztes und des behandelnden Psychologen fließen als Bestandteil der Krankenakten in die Begutachtung mit ein. Aber ob eine Beeinträchtigung, die nur für einen GdB 40 reicht, eine EU-Rente rechtfertigt, mag bezweifelt werden.

Fünf Jahre, davon drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Wobei nicht nur Erwerbsphasen zählen, sondern auch ALG1-Bezug, Kindererziehung, ggf. Versorgungsausgleich usw.

Bei einem GdB 40? Sehr.

Hallo,
darf ich fragen, wie alt Du bist?

Es ist nicht zwingend, daß Dich jemand vom Rentenversicherungsträger begutachtet. Mitunter reicht auch ein Gutachten des Psychiaters. Bist Du zur Zeit krank geschrieben oder als arbeitslos gemeldet? Hast Du bereits Therapien bekommen (Tagesklinik, Gesprächstherapien u.a.), bekommst du regelmässig Medikamente? Hast Du einen festen Psychiater (nicht Psychotherapeuten) als Arzt? Wenn nicht, würde ich Dir anraten einen Psychiater aufzusuchen. Ein reiner Hausarzt wird je nach Fachrichtung als „inkompetent“ vom Rentenversicherungsträger angesehen.

Gruß,
SylviaM

Hallo,

bei einem Erstantrag ist es bei den meisten Einschränkungen sehr unwahrscheinlich, daß die DRV ohne eigene Begutachtung eine Rente bewilligt.

Sehr oft versucht die DRV, durch eine medizinische Reha Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. In diesem Fall hast du bezüglich der Wahl der Klinik ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht gem. § 8 SGB IX.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__8.html

in aller Regel hält sich die DRV dann an die Feststellung der Reha-Klinik bezüglich der Erwerbsfähigkeit.

Der GdB hat mit Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinn nichts zu tun. Die DRV trifft ihre eigene Feststellung.
Gerade in Bundesländern mit dezentraler Versorgungsverwaltung (als „Anhängsel“ von Kreisverwaltungen bzw. Landratsämtern) ist die „Qualität“ der Begutachtung und Feststellung von GdB teilweise unterirdisch.

&Tschüß
Wolfgang

Ich bin 36 Jahre habe insgesamt 3.klinikaufenthalte hinter darunter einen in der psychiatrie für 6 Monate danach immer wieder längere krankschreibungenvon 2 Wochen ich bin immernoch in Behandlung die ärzte meinen ich hätte momentan ein gutes funktionsniveau allerdings wenn es stressiger in der arbeit wird schaltet die Konzentration ab und fehler häufen sich. Würd grad schon wieder in der probezeit gekündigt meine ehemalige Chefin hat mir als Zeugnis eine glatte 6 gegeben ich frag mich halt in wie weit es noch sinn macht sich zu bewerben ? Also unterlagen zur begutachtung hätte ich genug. Ich komm bloß nicht auf die 5 Jahre. Wegen studienzeiten und Umschulungszeiten. Weiß jmd wie ich so ein schlechtes Zeugnis anfechten kann ich würd jetzt erstmal so ein Schreiben aufsetzen
Musterschreiben
wie gehts danach weiter ?

Hallo,

für eine Erwerbsminderungsrente muss man mindestens 60 Beitragsmonate haben.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/08_erwerbsminderungsrente_node.html#doc189700bodyText2

Als Beitragszeiten zählen auch:

  • Minijob mit RV-Pflichtbeiträgen

  • Pflege eines Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2

  • Kindererziehungszeiten

  • Wehr-/Zivildienst

  • FSJ und Bufdi (für Bufdi gibt es keine Altersgrenze)

Wenn man in den letzten 24 Monaten mindestens 6 RV-Beiträge gezahlt wurden, besteht bei gefährdeter oder verminderter Erwerbsfähigkeit Anspruch auf eine Reha.

Gruß
RHW