Ablauf Immobilienkauf (jur.)

Hallo,

allgemein bspw. bei einem ETW-Kauf:

Wählt und bezahlt der Käufer immer den Notar ?

Berät der Notar den Käufer im Vorfeld, also bei Erarbeitung des KV-Entwurfs, falls besondere
Punkte zu berücksichtigen sind? Ist das Honorar (inkl. der vorher erwähnten Beratung und ggf. auch Bürotermin) vorgegeben oder sollte man Angebote von verschiedenden Notaren (oder auch Rechtsanwälten) einholen?

Für Hinweise meinen ausdrücklichen Dank im voraus.

Mike

Wählt und bezahlt der Käufer immer den Notar ?

Über beides können sich die Parteien einigen. Es ist ja niemand gezwungen, einer Regelung zuzustimmen, die ihm nicht passt.

Berät der Notar den Käufer im Vorfeld, also bei Erarbeitung
des KV-Entwurfs, falls besondere
Punkte zu berücksichtigen sind?

Er berät vollumfänglich.

;Ist das Honorar (inkl. der

vorher erwähnten Beratung und ggf. auch Bürotermin) vorgegeben

Ja. Der Notar darf hiervon weder nach oben noch nach unten abweichen.

oder sollte man Angebote von verschiedenden Notaren (oder auch
Rechtsanwälten) einholen?

Ein Rechtsanwalt kann den Kaufvertrag nicht wirksam beurkunden. Man kann ihn aber natürlich damit beauftragen, einen Blick auf den notariellen Entwurf zu werfen.

Hallo Mike,

Berät der Notar den Käufer im Vorfeld, also bei Erarbeitung des KV-Entwurfs, falls besondere Punkte zu berücksichtigen sind?

In der Regel teilen Käufer und Verkäufer dem Notar ihre besonderen Punkte mit und der Notar formuliert den Kaufvertrag. Dieser wird oftmals mehrfach überarbeitet. Ich habe auch schon mal beim unterzeichnen gesessen, wo wir noch ganze Seiten gramatikalisch völlig falscher Absätze (und damit sinnentstellt) gestrichen haben.

Solange Käufer und Verkäufer ein gemeinsames Interesse haben, reicht es praktisch aus, wenn das Grundbuch die Formulierung anerkennt, und sich die Vertragsparteien an ihre Abmachung halten. Erst wenn es Unstimmigkeiten gibt, wird der Vertragstext näher betrachtet und ausgelegt. Und für genau diesen Fall sollten beide Seiten jede Formulierung im Vertrag verstehen und „unterschreiben“ können. Mit der Notargebühr wird auch die Erklärung des Vertrages bezahlt. Allerdings darf der Notar nicht darauf hinweisen, wenn eine Seite die andere übervorteilen will. Aus diesem Grund macht es manchmal Sinn, einen eigenen Rechtsanwalt (oder kundigen Bekannten) einzuschalten.

Gruß
achim

Hallo,

Wählt und bezahlt der Käufer immer den Notar ?

In der Realität ersteres selten und letzteres fast immer.

Rein theoretisch „müssen“ sich beide Vertragsparteien auf einen einigen und können sich auch durchaus darauf einigen, wer die Kosten trägt. Derjenige, der die Kosten trägt, hat „natürlich eigentlich“ auch das Recht, den Notar letztenendes auszuwählen, das führt allerdings zu nichts, wenn die Gegenseite ihn gänzlich ablehnt.

Seriöse Verkäufer (zB öffentliche Gebietskörperschaften) überlassen die Notarwahl grundsätzlich dem den auch bezahlenden Käufer (und sind mitunter auch aus entsprechenden Regularien dazu verpflichtet).

Obacht ist bei großen Immobiliengesellschaften und allzu „jovialem Umgang“ zwischen Verkäufer und Notar geboten. Eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit gibts auch da mitunter.

„Rein rechtlich“ haften die Vertragsparteien gesamtschuldnerisch für die Notarkosten, d.h. kann der eigentlich sich dazu verpflichtende nicht zahlen, sucht sich der Notar einen aus, der’s kann.

Berät der Notar den Käufer im Vorfeld, also bei Erarbeitung
des KV-Entwurfs, falls besondere
Punkte zu berücksichtigen sind?

Ja, er berät, aber weder steuerlich noch rechtsanwaltlich einseitig. Er ist grundsätzlich zur Neutralität verpflichtet. Er muss über gewisse finanzielle Gefahren und grundsätzliche Folgen des Vertrags aufklären, mehr nicht. Bei Verträgen mit sehr vielen (einseitigen) Nebenbestimmungen sollte man sich einen eigenen Anwalt nehmen oder bei Neubauten bzw. sog. Bauträgerverträgen einen Bausachverständigen (für die Baubeschreibung zB) hinzuziehen.

Ist das Honorar (inkl. der
vorher erwähnten Beratung und ggf. auch Bürotermin) vorgegeben
oder sollte man Angebote von verschiedenden Notaren (oder auch
Rechtsanwälten) einholen?

Alle Notare sollten nach einer einheitlichen Gebührenordnung arbeiten. Wenn sie davon abweichen (und sich erwischen lassen), bekommen sie Stress mit ihrer Berufsaufsicht.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

wenn man eine parteiische Beratung zur Wahrung der eigenen Interessen haben will, führt am eigenen Anwalt (zusätzlich zum Notar) kein Weg vorbei. Denn in dem Fall, dass es sich für den Notar um „seinen besten Kunden“ im Sinne eines größeren Bau-/Immobilienunternehmens handelt, werden dessen Vertragsmuster im gerade noch vertretbaren Maße an der Kante des Zulässigen im Sinne des Verkäufers ausgestaltet sein (und sicherlich nicht von ihm alleine kommen, sondern selbstverständlich auch von der Rechtsabteilung/dem Anwalt des jeweiligen Unternehmens nicht ganz uneigennützig mitgestaltet sein).

Handelt es sich für den Notar um ein „Einzelgeschäft“ zweier Privatmenschen, wird er eine Variante eines Vertragsmusters wählen, die eher der Position seines primären Auftraggebers entspricht, die aber noch grundsätzlich akzeptabel sein dürfte. Aber eben auch nicht mehr.

D.h. es ist dann jede Partei ihres eigenen Glückes Schmied, diesen Entwurf mit einem eigenen Anwalt durchzugehen, und dann ggf. noch zusätzliche eigene Vorteile hinein zu verhandeln. Gerade als die Partei, die nicht den primären Notarkontakt hat, würde ich nie auf eigene parteiischen Beratung verzichten wollen. Denn die Bandbreite zulässiger und vertretbarer Regelungsinhalte ist groß, und man kann als Laie regelmäßig nicht abschätzen, was eine tatsächlich neutrale Regelung ist, und wo der Notar die gerade eben noch vertretbare Lösung im Sinne der anderen Partei gewählt hat.

Gruß vom Wiz