Hallo,
Wählt und bezahlt der Käufer immer den Notar ?
In der Realität ersteres selten und letzteres fast immer.
Rein theoretisch „müssen“ sich beide Vertragsparteien auf einen einigen und können sich auch durchaus darauf einigen, wer die Kosten trägt. Derjenige, der die Kosten trägt, hat „natürlich eigentlich“ auch das Recht, den Notar letztenendes auszuwählen, das führt allerdings zu nichts, wenn die Gegenseite ihn gänzlich ablehnt.
Seriöse Verkäufer (zB öffentliche Gebietskörperschaften) überlassen die Notarwahl grundsätzlich dem den auch bezahlenden Käufer (und sind mitunter auch aus entsprechenden Regularien dazu verpflichtet).
Obacht ist bei großen Immobiliengesellschaften und allzu „jovialem Umgang“ zwischen Verkäufer und Notar geboten. Eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit gibts auch da mitunter.
„Rein rechtlich“ haften die Vertragsparteien gesamtschuldnerisch für die Notarkosten, d.h. kann der eigentlich sich dazu verpflichtende nicht zahlen, sucht sich der Notar einen aus, der’s kann.
Berät der Notar den Käufer im Vorfeld, also bei Erarbeitung
des KV-Entwurfs, falls besondere
Punkte zu berücksichtigen sind?
Ja, er berät, aber weder steuerlich noch rechtsanwaltlich einseitig. Er ist grundsätzlich zur Neutralität verpflichtet. Er muss über gewisse finanzielle Gefahren und grundsätzliche Folgen des Vertrags aufklären, mehr nicht. Bei Verträgen mit sehr vielen (einseitigen) Nebenbestimmungen sollte man sich einen eigenen Anwalt nehmen oder bei Neubauten bzw. sog. Bauträgerverträgen einen Bausachverständigen (für die Baubeschreibung zB) hinzuziehen.
Ist das Honorar (inkl. der
vorher erwähnten Beratung und ggf. auch Bürotermin) vorgegeben
oder sollte man Angebote von verschiedenden Notaren (oder auch
Rechtsanwälten) einholen?
Alle Notare sollten nach einer einheitlichen Gebührenordnung arbeiten. Wenn sie davon abweichen (und sich erwischen lassen), bekommen sie Stress mit ihrer Berufsaufsicht.
Gruß vom
Schnabel