Wenn ich das richig verstehe, muss man nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wieder in die Fahrschule und eine neue Prüfung machen. Wie viel vor Ablauf der Sperrfrist sollte man das machen? Wann erfährt man, ob man eine MPU machen muss? Wird in die Sperrzeit eingerechnet, das man bei der Kontrolle den Lappen freiwillig abgegeben hat?
Wenn ich das richig verstehe, muss man nach einem Entzug der
Fahrerlaubnis wieder in die Fahrschule und eine neue Prüfung
machen. Wie viel vor Ablauf der Sperrfrist sollte man das
machen? Wann erfährt man, ob man eine MPU machen muss? Wird in
die Sperrzeit eingerechnet, das man bei der Kontrolle den
Aus Zeitmangel kann ich leider nicht weiterhelfen.
mfg
Lappen freiwillig abgegeben hat?
WEGEN WAS MUSSTEST DEN SCHEIN ABGEBEN? BTM? ALK? UNFALL? SCHREIB MIR DOCH MAL EINE MAIL BITTE [email protected]
Alle diese Fragen KANN djr nur Deine Fahrerlaubnisbehörde beantworten. 
MfG
Michael Bauer
Hallo frkrgmx,
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis muß man einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Behörde (LABO) entscheidet, ob eine MPU gemacht werden muß. Es hängt davon ab, unter welchen Umständen die Fahrerlaubnis entzogen wurde (Alkohol, Drogen, Punkte).
Sie müßten schon etwas konkreter werden.
MfG Reinhard Friedrich
hallo,
zu 1. fahrschule und prüfung entfallen. die sogenannte 2 jahresfrist innerhalb der frist eine MPU gemacht werden sollte ist seit ca. 2 jahren abgeschafft.
eine MPU wird von der behörde eingefordert, wenn der neuantrag für die fahrerlaubnis gestellt wird. das kann frühestens ca. 3 monate vor ablauf der sperrfrist geschehen. die sperrfrist wird vom gericht festgelegt. oftmals wird die zeit vom einzug der „pappe“ bis zur gerichtsverhandlung in die gesamtsperrfrist eingerechnet.
auskunft darüber bekommt man bei der führerscheinstelle.
zur info:
eine mpu wird angeordnet bei 1,6 promille oder wenn 2 fahrten mit geringeren promillewerten bekannt werden.
bei drogen gleich welcher art wird die mpu angeordnet. zum teil auch bei medikamentenmissbrauch.
bei 18 punkten in flensburg kommt die aufforderung für die mpu.
bei straftaten im straßenverkehr und insbesondere wenn es innerhalb der probezeit zu 2 verkehrsdelikten kommt.
exakte auskunft gibt das straßenverkehrsamt.
mfg
mpu24
Hallo,
nein, war früher mal so, muss man nicht mehr. Wegen der MPU am besten frühstmöglich die Führerscheinstelle anrufen und wenn ja, dann sorgfältig darauf vorbereiten.
MfG, Nicole
Hallo,
sorry, dass ich erst jetzt antworte…
Diese Fragen kann dir nur die zuständige Führerscheinbehörde beantworten - dort wird entschieden, was gemacht werden muss.
Gruss Uwe
http://www.aufbauseminare-siegen.de
Hallo,
viele Fragen auf einmal,
zuerst würde ich mich bei meiner Führerscheinstelle melden. Die können genau sagen, welche Voraussetzungen (z.B. Mpu) und welche Prüfungen sie verlangen.
Die Verwaltungsbehörden haben hier auch einen gewissen Spielraum.
Gruß