Hallo,
Hallo auch,
und danke für die Antwort.
- das fällt Dir aber früh ein, dass Deine Prüfung nicht
richtig gelaufen ist.
Dass meine Prüfung möglicherweise nicht richtig gelaufen ist fiel mir natürlich bereits unmittelbar nach der Prüfung auf. Ich muss dazu sagen: Möglicherweise.
- Dein Mathelehrer war nicht alleine. Die 6 Punkte hat er mit
dem anderen Lehrer gemeinsam beschlossen
allerdings hat er das. Ich war einerseits hin- und hergerissen, in Zweifeln, ob die Prüfung wirklich nach Vorschrift verlief. Andererseits sagte ich mir, da ja noch ein Beisitzer anwesend war, sollte wohl, entgegen meinem eigenen Eindruck, Alles seine Richtigkeit gehabt haben.
- Wenn er dich hat schlecht aussehen lassen, hatte er wohl
ziemlich guten Erfolg
Hatte er wohl. Gleichwohl ist meine Frage Wie weit darf er gehen, um dieses Ziel zu erreichen?
Seine persönlichen Aversionen gegen mich sind seine Privatsache, die darf er haben, nur inwiefern dürfen sie Einfluss auf Prüfungen haben?
Gewiss, es mag sein, dass ich mich irrtümlich ungerecht behandelt fühle, dass ich mir auch seine persönlichen Aversionen nur einbilde. Aber erstens will ich persönliche, moralische Aspekte der Angelegenheit überhaupt nicht in den Vordergrund stellen, sondern es geht mir zunächst nur um die Frage, Wenn es so war, wie ich es schilderte, war das dann korrekt?
Zweitens gibt es aber doch auch Punkte, die mir zu denken geben, wenn ich die Angelegenheit jetzt nicht rein sachlich betrachte. Ich hatte im selben Jahr, in dem ich Abi machte, immerhin auch in der Regionalrunde des Bundeswettbewerbs Mathematik einen ersten Preis und in der Landesrunde dann noch einen zweiten Preis gewonnen. Ich meine, entweder kann ich dann ja objektiv nicht soooo schlecht in Mathe gewesen sein, oder dieser Bundeswettbewerb ist nichtmal das Papier wert, auf dem er gedruckt wird.
Was das Verhältnis zu meinem Mathelehrer anging: die Einladung zur Preisverleihung, die an ihn und an mich ging, hat er nicht angenommen, ich bin also alleine dorthin gefahren. Später bekam dann noch meine Schule einen Geldpreis für den Erfolg und erstaunt war ich, dass meine - damals bereits ehemalige - Schule mir einen Mathelehrer nach Hause geschickt hat, um mich zu fragen ( was ich übrigens sehr schön fand ) - wofür das Geld ausgegeben werden soll. Natürlich war das nicht mein ehemaliger Mathelehrer.
Es liegt mir aber fern, meinen Ex-Mathelehrer sonst irgendwie schlecht machen zu wollen. Er war fachlich wirklich ein As und ich habe bei ihm viel gelernt.
- Die Prüfungszeit ist meineserachtens in den
Prüfungsrichtlinien festgelegt. Entweder Sie haben gefragt
oder du hast geschwiegen. Nach Deiner Darstellung hat man den
Eindruck, die Prüfung habe 10 Minuten gedauert und Du warst
mit deinem Lehrer alleine.
Ich habe nicht wirklich auf die Uhr geschaut. Allerdings haben nicht sie gefragt, ausschließlich mein Mathelehrer hat Fragen gestellt. Jedenfalls habe ich die erste Frage ohne zu zögern an der Tafel beantwortet und zwar richtig. Mein Lehrer hat sich schlichtweg geweigert, außer der zweiten, eine weitere Frage zu stellen. Er hat auch nicht dagesessen und eine Viertelstunde abgewartet, wie ich die 2. Frage nicht beantworten konnte. Rein vom Verstand her konnte das nicht die gesamte Prüfungszeit gewesen sein. Wäre die zweite Frage als erste gekommen, dann hätte er mich wohl mit Null Punkten nach Hause geschickt. Bei einer schriftlichen Prüfung habe ich ja wenigstens die Chance eine Aufgabe wegzulassen, die mir nicht liegt, oder sie wenigstens zurückszustellen, bis mir etwas dazu einfällt.
Jedenfalls will ich mich weniger an der Prüfungsdauer stoßen. Ich hab im Studium auch schon mündliche Prüfungen gehabt, die vorgeschrieben 45 Minuten dauern müssen und dann nur 20 Minuten gedauert haben, und auch da gibts immer Mal eine Frage, die man nicht beantworten kann, aber trotzdem hab ich da immer gute Noten gehabt.
- Wenn er die Prüfung abgebrochen hat, hättest Du dagegen
Widerspruch einlegen sollen. Typischerweise über einen Anwalt.
Und natürlich innerhalb der nächsten Tage!
Wie gesagt, geht es mir nicht primär um die Zeitdauer der Prüfung, sondern ob der Prüfer wegen einer nicht gewussten Antwort, die weitere Prüfung verweigern darf und nur das zu werten, was bis zur ersten nicht gewussten Antwort gefragt wurde.
Ich bin bislang stets davon ausgegangen, dass man gegen so eine Note rein gar nichts unternehmen könne. Ich meine, wie auch? Kürzlich hörte ich jedoch, dass man auch noch ältere, ungerechtfertigte Schulnoten gerichtlich angreifen kann, wie immer dies auch funktionieren soll.
Das war eigentlich aber nie mein Plan. Ich hab mein Diplom und gute Noten und eigentlich Schwamm drüber. Nur hatte ich kürzlich ein Vorstellungsgespräch und der Personalchef wollte von mir doch tatsächlich diese 6 Punkte erklärt haben. Also doch nicht Schwamm drüber?
Zugegeben, mein Interesse an der Sache kommt etwas spät zum Ausdruck. Ob ich tatsächlich im Recht bin und wenn es so ist, ob sich die Note noch nachträglich korrigieren ließe, ist natürlich etwas zweifelhaft.
Zunächst will ich erstmal wissen, ob es in einer mündlichen Abitur-Prüfung zulässig ist, dem Prüfling weitere Fragen zu verweigern, wenn er eine Frage nicht beantworten kann? Also angenommen, ich käme in die Prüfung, die Prüfung beginnt, der Prüfer stellt die erste Frage, etwa: ‚Wie lautet der Grenzwert von blablabla?‘ Ich sage ‚keine Ahnung‘. Der Prüfer könnte nun von seiner Fragenliste eine andere Frage vorlesen, das tut er aber nicht, er könnte auch weitere Fragen stellen, die bei dieser Frage hinführenden Charakter haben, z.B. ‚schauen Sie sich doch mal den Nenner an‘, das tut er auch nicht. Er wiederholt seine erste Frage noch zweimal und schickt mich dann mit Null Punkten nach Hause. Dürfen er und der Beisitzer das? In meinem Fall hatte es halt der Zufall gewollt, dass dies bei der zweiten und nicht bei der ersten Frage der Fall war.
Grüße
Walter