Hallo, ich bin auf das Notebook eines Bekannten getreten und habe es ziemlich zerstört. Leider hat der Bekannte keine Rechnung für das Notebook. Wie ist denn da jetzt das Vorgehen? Ich melde den Schadensfall meiner Versicherung und die wollen dann die Rechnung, oder wie ist der Ablauf? Und wird der Neupreis erstattet, oder wie wird der der Preis ermittelt?
Ich bin da schon einige Jahre versichert, habe die Versicherung aber noch nie in Anspruch nehmen müssen.
Hallo,
solltest Du den Schaden schuldhaft verursacht haben, bist Du (bzw. Deine Versicherung) zum Ersatz des **Zeitwertes>/B> verpflichtet.
Wenn keine Rechnung mehr vorliegt, muß das Notebook in seinen technischen Spezifikationen beschrieben werden, damit der Kaufpreis abgeschätzt werden kann. Dann ist das Kaufdatum von entscheidender Bedeutung, denn für jedes Jahr der Nutzung gibt es eine Wertminderung. Deinem Bekannten wird dann der Zeitwert des Notebooks von der Versicherung erstattet.
Im Extremfall kann der Zeitwert Null sein, das heißt Dein Bekannter bekäme in diesem Falle nur eine symbolische Entschädigung.
Ich bin da schon einige Jahre versichert, habe die
Versicherung aber noch nie in Anspruch nehmen müssen.
Das spielt für Deinen Fall überhaupt keine Rolle.
Gruß
Nordlicht**
Hallo und guten Morgen,
zunächst wird sich mal die Frage stellen, wie du auf ein Laptop tritts, was hast du auf dem Tisch oder das Laptop auf dem Boden verloren.
Der Versicherer (VR)wird sicherlich die Vorlage des Laptop verlangen. Anhand der Gerätenummern wird der VR höchstwahrscheinlich das Herstellungsdatum und somit einen Zeitwert ermitteln können und somit, ob es sich um einen Reparatur- oder Totalschaden (wohl der Fall) handelt. Mit der Zahlung dieses Zeitwertes geht das Laptop übrigens in den Besitz des VR über.
Grüße
Michael
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Mir ist etwas ähnliches passiert und habe deshalb in dem Zusammenhang folgende 2 Fragen:
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Wie wird der Zeitwert eines Laptops ermittelt? Gibt es da irgendwelche Tabellen, Formeln etc.
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Kann ich zur Beurteilung von der Versicherung verlangen, einen unabhängigen Gutachter zu bestimmen?
VG Rene
(PS: wenn es unüblich sein sollte, eine Frage so aufzugreifen, dann bitte ich um Entschuldiung, das sind meine ersten Erfahrungen mit w-w-w).
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