mich würde interessieren, inwieweit bei kosmetika (gesichtspflege, reinigungsmilch, tonic, körperöl) das ablaufdatum eine rolle spielt. ich habe einige dieser produkte online ersteigert und erst beim eintreffen entdeckt, dass die ware teilweise schon im jahr 2000 abgelaufen ist. nach meiner beschwerde bekam ich als antwort „laut gesetz muß ein ablaufdatum
angegeben werden, aber was soll daran schon kaputt werden. diese Produkte können ohne bedenken 5 Jahre nach dem Ablaufdatum
verwendet werden“
irgendwie zweifle ich an dieser aussage sehr, weil sich bei der körpermilch zum beispiel auch die konsistenz geändert hat und mir beim gedanken, diese an meine haut zu lassen, wirklich ekelt…
ich bitte um infos, was sich wie verändert, und ob wirklich so locker mit ablaufdaten umgegangen werden darf. evt. mit quellennachweis, damit ich bei meiner rückantwort sachlich argumentieren kann. (bei google suche bin ich nicht wirklich fündig geworden)
mich würde interessieren, inwieweit bei kosmetika
(gesichtspflege, reinigungsmilch, tonic, körperöl) das
ablaufdatum eine rolle spielt. ich habe einige dieser produkte
online ersteigert und erst beim eintreffen entdeckt, dass die
ware teilweise schon im jahr 2000 abgelaufen ist. nach meiner
beschwerde bekam ich als antwort „laut gesetz muß ein
ablaufdatum
angegeben werden, aber was soll daran schon kaputt werden.
diese Produkte können ohne bedenken 5 Jahre nach dem
Ablaufdatum
verwendet werden“
Das ist falsch, gerade wasserhaltige Cremes und Körpermilch halten mit Sicherheit nicht so lange, die Emulsion bricht, man sieht das deutlich, es bilden sich zwei Phasen.
irgendwie zweifle ich an dieser aussage sehr, weil sich bei
der körpermilch zum beispiel auch die konsistenz geändert hat
und mir beim gedanken, diese an meine haut zu lassen, wirklich
ekelt…
Das ist hier schon passiert.
Es können sich auch Krankheitskeime ansiedeln, trotz Konservierung.
ich bitte um infos, was sich wie verändert, und ob wirklich so
locker mit ablaufdaten umgegangen werden darf. evt. mit
quellennachweis, damit ich bei meiner rückantwort sachlich
argumentieren kann. (bei google suche bin ich nicht wirklich
fündig geworden)
Wenn es ein Händler war, hat er sich strafbar gemacht, er muß die Ware auf jeden Fall zurücknehmen, Du könntest ihn anzeigen und beim Gewerbeamt melden.
Falls es bei Ebay war, beschwer Dich da, und droh ihm mit einer grottenschlechten Beurteilung, wenn er die Ware nicht zurücknimmt, davor haben viele Angst.
Gruß
Rainer
es gibt eine Verordnung seitens des Gesetzgebers für Kosmetika. Laut dieser Verordnung werden Kosmetika mit MHD gekennzeichnet, „sofern das kosmetische Mittel eine Mindesthaltbarkeit von 30 Monaten oder weniger aufweist.“
Weiterhin heißt es in der Definition des MHD: „Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem dieses Erzeugnis bei sachgerechter Aufbewahrung seine ursprüngliche Funktion erfüllt.“
Die von Dir beschriebenen Produkte sollten nach Ablauf so langer Zeit noch benutzt werden. Die Zeitschrift Öko-Test gibt zum Thema Sonnenmilch folgenden Rat: „Wenn das Produkt noch gut riecht und sich gut verreiben lässt, kann es auch länger benutzt werden. Wegwerfen sollte man Produkte, deren Farbe sich verändert hat oder die sich in ölige und wässrige Bestandteile auftrennen.“ (Ratgeber Kosmetik und Wellness 05/2002).
Falls es bei Ebay war, beschwer Dich da, und droh ihm mit
einer grottenschlechten Beurteilung, wenn er die Ware nicht
zurücknimmt, davor haben viele Angst.
Das habe ich beides schon angedroht, aber ich bekam leider nur die Antwort, dass die Ware trotzdem in Ordnung sei. ich habe mir unlängst ein gleiches Produkt, gleicher Firma in einem Geschäft gekauft und das Ablaufdatum ist bei der neuwertigen Ware für 2005 datiert. Bei so langer Haltbarkeit stimmt es mich noch unsicherer, dass die eben ersteigerte, bereits vor 2 Jahren ablief. Ich brauche jetzt eben nur noch „beweise“ , dass ich im recht bin *g*
diana, auch danke! ich werd mich gleich mal an die links machen und stöbern
Das habe ich beides schon angedroht, aber ich bekam leider nur
die Antwort, dass die Ware trotzdem in Ordnung sei. ich habe
mir unlängst ein gleiches Produkt, gleicher Firma in einem
Geschäft gekauft und das Ablaufdatum ist bei der neuwertigen
Ware für 2005 datiert. Bei so langer Haltbarkeit stimmt es
mich noch unsicherer, dass die eben ersteigerte, bereits vor 2
Jahren ablief. Ich brauche jetzt eben nur noch „beweise“ ,
dass ich im recht bin *g*
Ich würde der Herstellerfirma eine e-Mail schicken, den Sachverhalt schildern und fragen, ob sie dazu raten kann, die Produkte noch zu benutzen.
Rät sie davon ab, hast Du die Beweise.
Gruß
Rainer