Ablaufsfrist eines Hausvertrages

Hallo,

gibt es eine Ablaufsfrist für einen Hausvertrag?

Fallbeispiel:
Bestehender Hausvertrag liegt vor.
Person A (Hauskäufer) und Person B (Fertighausanbieter) haben einen bestehenden Hausvertrag. Person A wartet seit längerer Zeit ( z. B. 6 Monate) und auf viele unbeantwortete Anfragen hin auf den fortlauf des Vertrages (z. B. die Finanzierungsabwicklung).
Gibt es eine gesetzliche Zeit, in der Leisungen erbracht werden müssen.
Wann kann ein solcher Vertrag aus z.B. o.A. Gründen von Person A aufgelöst werden?

Danke für die Antworten

Hallo,

eine gesetzliche Frist zur Leistungserbringung ist nicht normiert. Die Vereinbarung von Leistungszeiträumen /-daten obliegt den Parteien. Bei „großen“ Verträgen wie einem Hauskauf, bzw. Hausbau sollten Liefer- bzw. Fertigstellungsfristen u.U. mit entsprechenden Öffnungsklauseln, falls es aufgrund unvorhergesehener Umstände zu Verzögerungen kommt auf alle Fälle im Vertrag enthalten sein.

Ebenso sollten die Gründe für eine außerordentliche Kündigung aufgeführt sein. Zwar besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch gesetzlich und kann nicht vollständig abbedungen werden, allerdings obliegt dann den Gerichten die Entscheidung ob es sich bei den vorgebrachten Gründen nach allen Umständen des Einzelfalles um einen „wichtigen Grund“ handelt, die zur Sonderkündigung berechtigt. Entsprechend schwierig gestaltet es sich mit einem Rücktritt.

Sind all diese wichtigen Punkte im Vertrag nicht aufgeführt, hat man wohl an der falschen Stelle gespart. Zur Klärung des Einzefalles müssen dann tatsächlich alle Umstände des Einzelfalles betrachtet und bewertet werden. Ein Besuch bei einem spezialisierten Anwalt wird sich daher kaum vermeiden lassen.

Viele Grüße
Bernhard